Moratorium in NRW darf nicht aufgeweicht werden
In Nordrhein-Westfalen werden momentan keine Anträge auf Gasbohrungen bearbeitet. Dieses faktische Moratorium gilt, weil schon im Zusammenhang mit der Erkundung unkonventioneller Gasvorkommen wesentliche Nachteile für die Bevölkerung nicht auszuschließen sind.