Die Rechte von Umweltverbänden werden durch das Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 15. Oktober 2015 gestärkt.
Verschiedene Zugangsbeschränkungen wurden als rechtswidrig bezeichnet. Auszug aus der Klageschrift vom 21.03.2014 Die Klägerin beantragt, der Gerichtshof möge feststellen, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 11 der