BBU erhebt Einwendung gegen den neuen Rahmenbetriebsplan für das RWE

 

BBU-Pressemitteilung 12.07.2013

BBU erhebt Einwendung gegen den neuen Rahmenbetriebsplan für das RWE Dea-Gasvorhaben Völkersen Z3/Z11 – Vorgelegte Umweltverträglichkeitsuntersuchung ist eine Farce

(Bonn, Hannover, 12.07.2013) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) fristgerecht eine Einwendung gegen das Vorhaben der RWE Dea AG erhoben, am Bohrplatz Völkersen Z3/Z11 in Niedersachsen das Fördervolumen von 500.000 m3 pro Tag auf potentiell 1.000.000 m3 pro Tag zu erhöhen. Kernpunkt der Antragsunterlagen ist eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung, die der BBU als absolut unzureichend bezeichnet. Der Umweltverband kritisiert, dass der Untersuchungsgegenstand unzureichend festgelegt ist, die Methodik pauschal und willkürlich ist und Bewertungsmaßstäbe nicht vorhanden, nicht nachvollziehbar oder willkürlich gewählt sind. In seiner Einwendung zeigt der BBU die Defizite im Detail auf.

Diplom-Physiker Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:

„An diesem Antrag zeigt sich deutlich, welche Vorstellungen die Gaskonzerne von einer Umweltverträglichkeitsprüfung haben. Es geht anscheinend lediglich darum, formell eine lästige Pflicht zu erfüllen, abernicht die detaillierte Ermittlung und Bewertung der Umweltbelastungen vorzunehmen. Eine weitgehend fehlende Anlagenbeschreibung, ein zu kleiner Untersuchungsraum, fehlende quantitative Aussagen über die zu erwartenden Umweltbelastungen oder das fast völlige Ausblenden des nicht bestimmungsgemäßen Betriebs sind nur einige Punkte, die diese Untersuchung zu einer Farce machen. Die Untersuchung ist so wenig konkret, dass noch nicht einmal klar ist, ob am Standort eine Gasförderung mittels Fracking erfolgen soll. Dass die zuständige Behörde den Antrag auf dieser Grundlage ausgelegt und nicht zurückgewiesen hat, ist ein Skandal.“

Der BBU sieht sich angesichts dieses exemplarischen Falls in seiner Position bestätigt, dass die von vielen Politikern hoch gelobte und zukünftig geplante Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Fracking-Vorhaben keine Umwelt- und Gesundheitsschäden verhindern wird. Eine solche UVP hätte lediglich eine Alibifunktion. Der BBU fordert daher das ausnahmslose Verbot von Fracking.

 

Die Einwendung ist im Internet abrufbar unter

http://www.bbu-online.de/Einwendungen/Einwendung_BBU_2.pdf

Informationen über Unterschriftenaktionen gegen Fracking gibt es im Internet auf der Startseite der BBU-Homepage unter http://www.bbu-online.de.

Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V.

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Anerkannt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)

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