Karl Schiewerling (CDU/MdB)

Diese Erklärung von Herrn Schiewerling haben wir vor langer Zeit genauso von ihm bekommen. Aber warum hat man in der Zeit keine Gesetzesinitiative gestartet? 

Erklärung von MdB Karl Schiewerling zu den Anträgen der Opposition zum Thema Fracking während der Plenarsitzung vom 13. Dezember 2012: „Der Erschließung von Gasvorkommen durch das so genannte Fracking stehe ich sehr skeptisch gegenüber. Auf der Basis bisheriger Erkenntnisse ist eine Gefährdung des Grundwassers und der landwirtschaftlichen Produktion nicht ausgeschlossen. Für mich steht der Schutz des Trinkwassers an aller erster Stelle. Beim absoluten Schutz des Trinkwassers gibt es für mich keinerlei Abstriche oder Zugeständnisse. Deshalb dürfen meiner Ansicht nach selbst Probebohrungen nur unter der Voraussetzung stattfinden, wenn die zuständigen Wasserbehörden zugestimmt haben. Ebenfalls ist ein hoher Flächenverbrauch zu befürchten durch umfangreiche Bohranlagen und den naturschutzrechtlichen Ausgleich. Das angewandte bergrechtliches Genehmigungsverfahren sieht keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Die unzureichende Schadensersatzregelung ist ein weiteres ungelöstes Problem. An dieser Position von mir hat sich nichts geändert! 
Ich habe den Anträgen der Opposition nicht zugestimmt, da sie reinen Schaufenstercharakter haben. Denn die Vorschläge der Opposition sind rechtlich überhaupt nicht umsetzbar.

Das geforderte EU-weite Frackingverbot ist nach dem gegenwärtig
gültigen Bergrecht wirkungslos, weil seitens der Erdgas- bzw.
Erdölfirmen bei vorher ergangener Bohrgenehmigung, z. B. durch das
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Hannover, ein
einklagbares Bohrrecht besteht. Zudem wird in den Anträgen von den
Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke auf die Problematik
des Flächenverbrauchs nur am Rande eingegangen.
Ich bin im Übrigen im
Gegensatz zur Opposition der Auffassung, dass eine Änderung des
Bergrechts für die Interimszeit bis zum Inkrafttreten des neuen
Bundesgesetzes zum Fracking nicht praktikabel ist, weil dazu eine
Mehrheit im Bundesrat fehlt und das Procedere zu lange dauern würde.
Eine
wirkungsvolle gesetzliche Regelung bezüglich Fracking bzw. eines
Verbotes von Fracking bedarf einer fundierten fachlichen und sachlichen
Grundlage. Die Oppositionsparteien wussten ganz genau, dass sich die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 14. Dezember 2012 in einem
fraktionsoffenen Fachgespräch mit dem Thema Fracking befasst hat. Die
Ergebnisse dieses Fachgespräches sollen dann die Grundlage für eine
Gesetzesinitiative bilden, die sich sowohl auf das Wasser- als auch das
Bergrecht beziehen
In dieser Situation Fraktionsanträge zu stellen,
die unausgegoren und fachlich unzureichend sind, wird der Situation in
keiner Weise gerecht. Das sind Wahlkampfmanöver, von denen die durch
Fracking betroffenen Bürger in unserem Land nichts haben. Im Gegenteil:
Die in den Anträgen formulierten Forderungen sind ein kläglicher,
populistischer Versuch, den Menschen Sand in die Augen zu streuen. Die
Ängste der Menschen für Wahlkampfzwecke zu instrumentalisieren ist ein
Politikstil, für den ich nicht zur Verfügung stehe. Stattdessen sollte
sich die Opposition an den Gesetzesberatungen beteiligen oder zu

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