Offener Brief an den Bundestagsabgeordneten Andreas Mattfeldt (CDU)

Sehr geehrter Herr Mattfeldt,

da Sie offenbar keine kritischen Kommentare zu Ihrer Jubelmeldung über die Frackingregelung auf Ihrer Website freischalten wollen, versuchen wir Sie auf diesem Wege zu erreichen.

Es bestehen entgegen Ihrer Darstellung überhaupt keine verfassungsrechtlichen Probleme, Fracking kurzerhand zu verbieten. So hat es zumindest der wissenschaftliche Dienst des Bundestags bereits 2011 ausgearbeitet. Dieses Dokument ist in der derzeitigen Diskussion Ihnen und Ihren Fraktionskollegen doch wohl hoffentlich bekannt? (WD 3-3000-372/10 )

Stattdessen versucht man jetzt den schwarzen Peter an die Länder weiterzureichen. Wohlwissend, dass in den vorrangig interessanten Ländern Niedersachsen und NRW zwei ausgesprochene Fracking-Freunde den Posten des Wirtschaftsministers innehaben. Zudem sind die tatsächlichen Gestaltungsräume der Länder im Korsett des Bergrechts arg begrenzt. Es bleibt unterm Strich nichts weiter als ein Versuch, die besonders interessanten Gebiete freizugeben und dabei sich selbst im Bund eine weiße Weste zu verpassen und diese auch den nicht betroffenen Ländern im Bundesrat mit anzubieten. Für auswärtige Politiker mag diese Konstellation vielleicht sogar geschickt erscheinen. Als jemand der selbst inmitten gefrackter Bohrungen lebt, dieses als Erfolg verkaufen zu wollen ist schlichtweg peinlich.

Vordringliche Fragen wie der Haftung für etwaige Schäden und deren Durchsetzbarkeit wurden vollständig ignoriert. Sie präsentieren selbst auf Ihrer Homepage die Risse in Ihrem Haus. Bei dem Einkommen eines MdB mögen sie bloß ärgerlich sein, für andere Leute sind sie existenzbedrohend. Selbst wenn inzwischen sogar BGR und LBEG von einer „statistischen Evidenz“ für den Zusammenhang mit der Gasförderung reden, sind davon Schäden noch lange nicht reguliert. In der Branche hat man inzwischen sich passende Ausflüchte schon zurechtgelegt und fachsimpelt inzwischen über Nachwirkungen des Rückzugs der eiszeitlichen Gletscher als wenig wahrscheinliche, aber doch mögliche Alternativerklärung für Erdstöße. Die Wahrscheinlichkeiten sprechen nach wie vor für die Gasförderung als Ursache, nur nimmt das Bergrecht den Bohrlochbergbau von der Bergschadensvermutung aus. Es bleibt also dem Geschädigten nur ein Zivilverfahren, in dem keine statistischen Wahrscheinlichkeiten von Erdstoßhäufungen sondern handfeste Beweise für den konkreten Schadenszusammenhang zählen. Und die sind bekanntlich wissenschaftlich gar nicht eindeutig für einzelne Erdstöße zu erbringen. Der Geschädigte geht damit im Zweifel leer aus und bleibt obendrein auf den Verfahrenskosten sitzen. Weder geht seine Gebäudevesicherung in Vorleistung noch decken Rechtsschutzversicherungen Bergbaustreitigkeiten ab. Dieses Themenfeld ist in aller Regel im Kleingedruckten weit umfassend ausgeklammert. Mag ja sein, dass Sie Ihre Risse einfach selbst zuspachteln, wenn die RWE eine Kulanz-Regulierung ablehnt. Erklären Sie das aber mal Ihrer etwas knapper haushaltenden Nachbarschaft, dass auch fortan kein praktikabler Anspruch auf eine Kostenübernahme besteht, während er in Groningen aufgrund offensichtlicher Zusammenhänge längst praktiziert wird.

Herr Mattfeldt, erklären Sie uns, warum Sie nun auf einmal das überarbeitete Rösler/Altmaier Papier der Bundesregierung lieber heute als morgen durch den Bundestag peitschen wollen?  Andere Kollegen ihrer Fraktion das Papier aber für nicht gut heißen, auch ihr Kollege der CDU- Fraktionsvorsitzende  Laumann aus NRW will Fracking ohne Einschränkungen ablehnen.
Frage: Hat die mächtige Energielobby in ihrem Heimatort dazu beigetragen, dass Sie umfallen sind und strengere Regeln verhindern?

Kurzum gilt auch für Ihre als vermeintlicher Sieg deklarierte neue Regelungsvariante:

  • Fracking soll auf 86% der Landesfläche etabliert werden.
  • Bestehende Genehmigungen  bleiben erhalten. Bedeutet, dass auch weiterhin Lagerstättenwasser in ihrer Heimat in Wasserschutzgebieten  in den Boden verpresst werden darf.
  • Haftung und durchsetzbare Ersatzansprüche im Schadensfall werden weiterhin durch Fortschreibung des antiquierten Bergrechts weitestgehend vermieden.
  • Trinkwassergewinnungsgebiete wurden ja offenbar nachverhandelt, aber dann doch nicht in die Endfassung aufgenommen. Man wünscht folglich regelrecht eine Ausbeutung auch in Trinkwasservorkommen, die nicht durch Wasserschutzgebiete besonders geschützt sind. Und das sind so einige, vom Gartenbrunnen bis zur Brauerei, die eben nicht der öffentlichen Versorgung dienen und in den Genuss eines WSG kommen.
  • Ohne WSG entfällt auch die Möglichkeit, für die fraglichen Brunnen Schutzmaßnahmen außerhalb von WSG durchzusetzen, da dazu immer ein zu schützendes WSG erforderlich wäre.
  • Mineralbrunnen erhalten ebenfalls generell keine WSG ausgewiesen, da sie frei von menschlichen Einwirkungswegen sein müssen und bleiben weiter unberücksichtigt.
  • Für die Fälle, wo doch durch WSG oder außerhalb dieser angeordnete Maßnahmen ein Fracking behindert wird, ist der vom Schutzgebiet begünstigte schadenersatzpflichtig (Anm: das ist im Regelfall das lokale Wasserwerk)  und muss sich sein Wasser aus der Geiselhaft der Gasindustrie freikaufen.
  • Werden erhebliche Investitionen in eine aussterbende Technologie gelenkt, die mit den Klimazielen nicht vereinbar ist. Zum einen wird der Übergang zu CO2-neutralen Energieformen erschwert, zum anderen fällt die Klimabilanz für gefrackts Gas aufgrund der hohen Methanfreisetzung erheblicher schlechter als Kohle aus.

Die Redaktion von gegen-gasbohren.de

 

 

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