Presseerklärung

Der Beschluss der Umweltminister von letzter Woche bezüglich Fracking ist nicht so, wie es in den Medien häufig verkündet wurde. So wurde doch häufig von einem Frackingverbot berichtet. Dass stimmt leider nicht. Auf diesen Missstand weist Oliver Kalusch vom BBU (Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz) hin.

So weist der BBU darauf hin, dass die Umweltminister zahlreiche Schlupflöcher zugelassen haben:

  • Fracking soll gemäß dem UMK-Beschluss nur in Trinkwasserschutzgebieten ausgeschlossen werden.
  • In anderen Gebieten wäre es hingegen möglich.Auch in Trinkwasserschutzgebieten  soll lediglich der Einsatz „von Fracking-Technologien mit umwelttoxischen Chemikalien“ ausgeschlossen werden. Weisen die Chemikalien andere Gefahrenmerkmale auf sehr giftig, krebserregend, mutagen, reproduktionstoxisch etc., gilt dieser Ausschluss nicht.
  • In zeitlicher Hinsicht sei es „auf Grund der aktuellen wissenschaftlichen Datenlage“ lediglich „zu diesem Zeitpunkt“ nicht verantwortbar, Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking zu genehmigen. Fracking zu einem späteren Zeitpunkt ist hingegen nach wie vor eine Option.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand erläutert: „Dies alles ist keine Absage an Fracking und erst recht kein Bekenntnis zu einem Verbot. Dazu passt, dass die Umweltministerkonferenz ausdrücklich die Durchführung von Forschungsbohrungen – möglichst im Einvernehmen mit und in Trägerschaft aller betroffenen Unternehmen – ins Auge fasst. Damit wird ein Einstieg in die Fracking-Technologie in Deutschland ermöglicht.“

Quelle:
Presseerklärung.

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