Resolution zum „Hydraulic Fracturing – Fracking“ im Versorgungsgebiet des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst

Nach Gelsenwasser liegt uns nun eine weitere Ablehnung eines Wasserversorgers vor. In ihrer Sitzung am 15.11.2012 beschloss die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst  einstimmig folgende Resolution:

 Der Wasserversorgungsverband  Wittenhorst lehnt unter den heutigen technischen Rahmenbedingungen „Hydraulic Fracturing“ – auch Fracking genannt – als Gasfördermethode im Versorgungsgebiet des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst  ab. Die Resolution wird der Bezirksregierung Arnsberg, sowie den zuständigen Bundes- und Landesumweltministerium zugeleitet und die umliegenden Kommunen unterrichtet.

Auszug aus der Resolution:

Im Versorgungsgebiet des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst darf das Schutzgut Grundwasser, welches auch als Trinkwasserreservoir dient, keinesfalls gefährdet  werden. Daher ist auch zu beachten, dass in vielen Teilen des Versorgungsgebietes der Grundwasserspiegel und der Pegelstand des Rheins miteinander korrespondieren. Deswegen müssen bedenkliche Erprobungs- oder Gewinnungsverfahren, insbesondere solche unter Einsatz von wasser- bzw. gesundheitsgefährdender Chemikalien, ausgeschlossen werden.

Quelle: Resolution komplett

 

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