Unerwartete Transparenz in Niedersachsen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17.03.2011

Die Zeitungen (ganz vorn wieder die “Kreiszeitung”) haben aus der Sitzung vom 17.03.2011 völlig verkürzt getitelt: “Bode verteidigt Erdgasförderung in Niedersachsen”

Dass diese Offenheit in der Informationspolitik in Niedersachsen EIN NOVUM ist, ging dabei unter.

Bisher gab es vorrangig die PR-Erklärungen der Unternehmen (vor allem Exxon)

Jetzt:

  • – Klare Angaben zu den Mengen, die bei den Fracs eingesetzt werden
  • – Radioaktive NORM-Abfälle werden benannt
  • – Transparenz wird angekündigt und alle Angaben zum Fördergebiet “Söhlingen” der letzten 30 Jahre angekündigt.
  • – UVP wird “geprüft”.

17.03.2011
Erdgasgewinnung in Niedersachsen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17.03.2011 – TOP 31. Antwort von Wirtschaftsminister Jörg Bode auf die dringliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE)

17.03.2011
Erdgasfeld in Söhlingen
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17.03.2011 – TOP 35. Antwort von Wirtschaftsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Kurt Herzog (LINKE)

17.03.2011
ExxonMobil – Bergrecht
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 17.03.2011 – TOP 35. Antwort von Wirtschaftsminister Jörg Bode auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Ralf Borngräber (SPD)

Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen:

Wie in der Antwort der Landesregierung (Anlage 16 zum Stenografischen Bericht der 96. Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21. Januar 2011) auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Borngräber (SPD) Drs. 16/3225 vom 12. Januar 2011 dargestellt, erfordert die Beantwortung der Frage nach den im Erdgasfeld Söhlingen bei der Durchführung von Fracs verwendeten Chemikalien eine umfangreiche Aktenrecherche über einen Zeitraum von nahezu 30 Jahren. Die Landesregierung geht davon aus, dass diese Recherche bis Ende März 2011 abgeschlossen ist und wird dem Landtag die entsprechenden Unterlagen zeitnah nach diesem Termin zur Verfügung stellen.

– Gegenwärtig prüft die Landesregierung, inwieweit dieses Ziel mit einer Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben erreicht werden kann.

– Unabhängig von diesen gesetzlichen Vorgaben wird das LBEG zur Erhöhung der Transparenz im Vorfeld geplanter Projekte die betroffenen Landkreise und Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger vor Ort verstärkt informieren.

– Die Entsorgung von radioaktiven Rückständen aus der Gewinnung und Aufbereitung von Erdöl und Erdgas erfolgt nach entsprechender Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne. Soweit es sich um entlassungsfähige Rückstände handelt, ist zusätzlich eine Entlassungsverfügung des LBEG gemäß § 98 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung erforderlich (1). Diese Rückstände werden durch die im Folgenden aufgeführten Unternehmen entsorgt: ……

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