Neues aus Frankreich

Viele haben sich gewundert, warum in Frankreich plötzlich über 15.000 Menschen gegen “ Gaz de Schiste“ demonstriert haben. Nun wird bekannt, dass es dafür triftige Gründe gab, denn bei den Franzosen wurde durch ein neues Berggesetz der Umweltschutz einfach ausgehoben.

Ein Gesetz vom 12. Mai 2009  erlaubt der Regierung anhand von Regierungsbekanntmachungen in einigen Gesetzesgebieten zu intervenieren (entsprechend dem Artikel 38 der Konstitution). Bis jetzt war das Bergbaugesetzbuch von diesen Gesetzesgebieten ausgeschlossen. Durch ein Gesetz vom 10. Dezember 2010 wurde plötzlich das Bergbaugesetzbuch in den Geltungsbereich dieses Gesetzes eingeführt. Anschließend wurde es am 19. Januar 2011 beim Ministerrat „Conseil des Ministres“ vorgestellt und am 25. Januar 2011 im „Journal Officiel“ veröffentlicht. Die angehängten Bestimmungen dieses Gesetzes bilden die gesetzlichen Anforderungen des neuen Bergbaugesetzbuches.Der neue Text geht ganz in gegenteiliger Richtung als die zuletzt definierten Anforderungen des französischen Umweltrechtes (Charte de l’Environnement und Principe de Précaution – Vorsorgeprinzip)

Für die Erkundungserlaubnisse gilt nun:

  • keine Abstimmung
  • keine Umweltverträglichkeitsstudie
  • keine Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Der Übergang vom Erkundungserlaubnis zum Bewirtschaftenerlaubnis wird vereinfacht.
  • Bei einerKohlenwasserstoffenförderung bleiben die Erkundungsdokumente 20 Jahre lang hinter verschlossenen Türen
  • keine Information an die lokalen Gemeinden
  • Für alle Erlaubnisse, die vor 2014 erteilt werden, gilt:
    keine finanzielle Haftung,
    – keine Sanktion im Falle Umweltschäden oder nicht Einhaltung von Genehmigungen während des Betriebs
  • Ein Moratorium ist jetzt gesetzlich nicht (mehr) möglich!

Hört sich nach Freifahrtsschein an!


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