BBU: Bergbauberechtigungen in S-H sind nichtig

UngültigZuständigkeitsdesaster beim Fracking in Schleswig-Holstein muss Folgen haben

BBU fordert die Landesregierung auf, alle Genehmigungen des LBEG zur Erdgasförderung aufzuheben

(Bonn, Kiel, 08.11.2013) Als großen Schritt in der Debatte über die Rechtsmäßigkeit von Bergbauberechtigungen in Schleswig-Holstein, die Voraussetzung für die Anwendung von Fracking sind, sieht der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) die Veröffentlichung eines Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags. Darin wird festgestellt, dass das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) für erteilte und derzeit beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen sachlich nicht zuständig ist. Diese fehlende Zuständigkeit hat zur Folge, dass alle vom LBEG erteilten Genehmigungen in Schleswig-Holstein rechtswidrig sind. Nach Auffassung des BBU sind sie wegen der Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung sogar nichtig. Der BBU fordert die Landesregierung daher auf, alle vom LBEG erlassenen Verwaltungsakte, die mit der Gasförderung in Zusammenhang stehen können, als nichtig zu erklären bzw. zurückzunehmen.

Mit Befremden sieht der BBU dabei das beschwichtigende Verhalten der Landesregierung und des GRÜNEN Umweltministers Dr. Habeck. Oliver Kalusch, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des BBU erklärt hierzu: „SPD, SSW und GRÜNE sprechen von Formalismus, wenn rechtsstaatliche Grundsätze außer Kraft gesetzt werden. Wenn eine niedersächsische Behörde ohne Rechtsgrundlage über höchst umstrittene Bergbauberechtigungen in Schleswig-Holstein entscheidet, ist das ein Skandal von erheblichem Ausmaß.
Die so erteilten Bergbauberechtigungen sind genauso wenig rechtmäßig wie es eine Abrissgenehmigung einer österreichischen Behörde für den Kieler Landtag wäre. Wer dies herunterspielt und sich weiterhin uneingeschränkt hinter die von den Bürgerinitiativen scharf kritisierten LBEG-Genehmigungen stellt, muss sich fragen lassen, welche Position er zu den Strukturen des Rechtsstaats einnimmt.“

Auf Kritik des BBU stößt auch die Strategie des GRÜNEN Umweltministers Dr. Habeck und der rot-grün-blauen Koalitionsfraktionen, die Diskussionsebene zu wechseln. Oliver Kalusch führt aus: „Wer jetzt über den rein politischen Kampf gegen Fracking philosophiert oder versucht, den Fokus auf die Fracking-Debatte im Bund sowie auf die Änderung des Bundesberggesetzes zu lenken, flüchtet vor der eigenen Verantwortung. Charakteristisch für den Stillstand in Schleswig-Holstein ist, dass der Umweltminister den Bürgerinitiativen trotz seiner öffentlichen Ankündigung vor über einem Monat immer noch keinen Erlass präsentieren konnte, der die zwingende Beteiligung der Gemeinden in Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren festlegt. Eine konsequente Politik der Ablehnung von Fracking sieht anders aus.“

Der BBU fordert das Umweltministerium und die Landesregierung auf, sich vom LBEG endgültig zu trennen und eine eigene, kritische Bergbehörde in Schleswig-Holstein aufzubauen. Eine zukünftige Wahrnehmung von Behördenaufgaben durch das LBEG würde den Interessen der Umwelt und der Bevölkerung diametral gegenüberstehen.

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Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

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