
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Die Bergrechtsänderung genügt bereits nicht den zwingenden Anforderungen von EITI. Denn danach sind nicht nur Bergbauberechtigungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sondern jegliche Zulassungsentscheidungen. Hierzu gehören auch Betriebspläne, die von den Regelungen jedoch nicht umfasst sind. Auch die Anregung von EITI, den gesamten Text einer Behördenentscheidung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, berücksichtigt die geplante Änderung nicht. Denn dann müssten auch zu Grunde liegende Antragsunterlagen und Arbeitsprogramme veröffentlicht werden. Dies ist aber nicht vorgesehen. Weiterhin soll im Bergrecht die Heimlichtuerei Vorrang vor der Transparenz haben.“
Zudem kritisiert der BBU, dass eine Veröffentlichung der Daten im Internet zwar möglich, aber nicht zwingend vorgeschrieben sein soll. Damit werden moderne Kommunikationsstandards missachtet. Die Bevölkerung muss damit weiterhin aufwändig Anträge bei den zuständigen Behörden stellen, um Informationen über bergrechtliche Vorhaben zu erhalten. Und ein bundesweiter Überblick kann nur durch Einzelanträge bei allen 16 Bundesländern erreicht werden, da es keine zentrale Stelle für die Sammlung dieser Umweltinformationen geben soll.
Oliver Kalusch zieht die Schlussfolgerung: „Die Bundesregierung gaukelt lediglich Transparenz im Bergrecht vor, will diese aber weitgehend verhindern. Sie muss dieses durchsichtige Verhalten endlich aufgeben und vollständige Transparenz schaffen.“
Die Stellungnahme des BBU ist zu finden unter http://bbu-online.de.
Direktlink: http://bbu-online.de/Stellungnahmen/Stellunngnahme_BBergG_oU.pdf