Pressemitteilung: BBU und BUND kritisieren Ausschluss der Umweltverbände von der Arbeitsgruppe zur TA Abstand durch das Bundes-Umweltministerium

Pressemitteilung
21.10.2016

bbu-bund

 

 

 

BBU und BUND kritisieren Ausschluss der Umweltverbände von der Arbeitsgruppe zur TA Abstand durch das Bundes-Umweltministerium

Die Mitglieder der Kommission für Anlagensicherheit, Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) und Claudia Baitinger vom Bundesarbeitskreis Immissionsschutz des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), haben deutliche Kritik am Verhalten des Bundes-Umweltministeriums vorgebracht. Die Kritik richtet sich auf das Verfahren zur Formulierung einer neuen Verwaltungsvorschrift zur Festlegung von angemessenen Sicherheitsabständen zwischen Störfallbetrieben und sensiblen Gebieten, beispielsweise Wohngebieten. Statt die Zivilgesellschaft an der Arbeitsgruppe zur Erstellung der Technischen Anleitung Abstand (TA Abstand) zu beteiligen, schließt das Umweltministerium die Umweltverbände von den Beratungen aus und versucht, mit den Bundesländern wesentliche Festlegungen zu treffen. BBU und BUND befürchten, dass bisher in Deutschland etablierte Abstände deutlich reduziert werden und damit der existierende Schutz vor Störfällen abgebaut wird. Sie fordern eine sofortige Beteiligung an den Beratungen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt:
„Noch vor der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, in dem die Erstellung der TA Abstand festgelegt werden soll, gründet das Bundes-Umweltministerium eine Arbeitsgruppe, die die wesentlichen Inhalte und Vorgaben dieser Verwaltungsvorschrift formuliert. Dazu wurden bereits drei Unterarbeitsgruppen, die sich mit spezifischen relevanten Fragen beschäftigen, gegründet. Vertreten sind allerdings nur die Bundesländer. Während die Leitfäden der Kommission für Anlagensicherheit zu Abständen mit Beteiligung der Umweltverbände erstellt wurden, sind die Umweltorganisationen nun von der Mitwirkung ausgeschlossen. Anscheinend ist es nicht erwünscht, dass sich Vertreter des Schutzes der Gesundheit und der natürlichen Lebensgrundlagen bei der Erstellung der TA Abstand für einen möglichst hohen Schutzstandard einsetzen. Dafür spricht auch, dass Protokolle und Dokumente des Arbeitskreises bisher nicht an den BBU übermittelt wurden, obwohl er dies nach dem Umweltinformationsrecht beantragt hat. Wir fordern das Bundes-Umweltministerium auf, diese Politik umgehend zu korrigieren.“

Claudia Baitinger vom Bundesarbeitskreis Immissionsschutz des BUND ergänzt:
„Der Bundesgesetzgeber hat Lehren aus dem Desaster Stuttgart 21 gezogen. So hat er im Verwaltungsverfahrensgesetz festgelegt, dass bei Großprojekten eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen soll. Dem Anspruch nach frühzeitiger Beteiligung sieht sich das Bundes-Umweltministerium aber offensichtlich nicht verpflichtet, obwohl es über 3.000 Störfallanlagen in Deutschland gibt. Für alle würde die TA Abstand Anwendung finden. Doch diejenigen, die die Interessen der Bevölkerung und der Natur vertreten, bleiben außen vor. Dabei ist gerade wichtig, in der Anfangsphase des Arbeitskreises Einfluss nehmen zu können. Wenn die wesentlichen Entscheidungen gefällt sind, wird eine Beteiligung zur Farce. Bei der Anhörung der beteiligten Kreise, die nach der Erstellung des Entwurfs der TA Abstand erfolgt, werden positive Änderungen erfahrungsgemäß nicht mehr durchsetzbar sein. Nutzen wird dieses Vorgehen lediglich der Industrie und Länderverwaltungen, die sich umfangreiche Abstandsprüfungen ersparen wollen. Den Preis hierfür bezahlt die betroffene Bevölkerung.“

Der Antrag des BBU nach dem Umweltinformationsgesetz ist hier abrufbar. Direktlink zur pdf

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