DEA lenkt bei Schadensregulierung ein – Beharrlichkeit zahlt sich aus

 DEA lenkt bei Schadensregulierung ein

 

Die Erdgasindustrie musste zwischenzeitlich akzeptieren, dass die Erdgasförderung sehr wohl Erdbeben auslösen kann und sie sich Schadensersatzforderungen für hierdurch bedingte Gebäudeschäden nicht mehr entziehen kann. So musste sich die DEA, seinerzeit noch RWE Dea, Schadensersatzforderungen aus dem Erdbeben vom 22.11.2012 im Raum Langwedel stellen. Erst auf Druck sowohl der Bürgerinitiativen als auch politischen Druck aus der Gemeinde hat sich die RWE Dea mit den Schadensmeldungen befasst und in deutlich weniger als der Hälfte der Schadensfälle Vergleiche geschlossen.

 

Dieses Erdbeben und die für die betroffenen Immobilienbesitzer wenig zufriedenstellende Schadensabwicklung durch die RWE Dea nahmen die Bürgerinitiativen im Landkreis erneut zum Anlass, die Niedersächsische Landesregierung aufzufordern, für eine Möglichkeit zur Verbesserung des  Schadensausgleichs zu sorgen. Im Ergebnis führte dieses zur „Schlichtungsstelle Bergschaden Niedersachsen, die zum 01.08.2014 ihre Arbeit aufnahm. In diversen von der Schlichtungsstelle verhandelten Fällen konnten Immobilienbesitzer einen deutlich besseren Schadensausgleich erzielen, und das ohne Prozesskostenrisiko.

 

Infolge des Erdbebens vom 22.04.2016 im Erdgasfeld Völkersen, mit einer Magnitude von 3,2 und einer max. Schwinggeschwindigkeit von 4,9 mm/sec, wurden deutlich mehr als 100 Gebäudeschäden gemeldet. Im Gegensatz zum bisherigen Verhalten hat die DEA in diesem Fall den geschädigten Immobilienbesitzern eine unbürokratische Schadensregulierung angeboten. Soweit hiervon Gebrauch gemacht wurde, musste eine Abfindungserklärung/Entschädigungsvereinbarung unterschrieben werden.

 

Die Abfindungserklärung schloss rechtlich verbindlich weitere Ansprüche aus diesem Erdbeben aus. Auf massive Kritik und auch Druck unserer BI hat die DEA den Text der Abfindungserklärung zu Gunsten Geschädigter geändert. Hierzu ist folgende PM an die hiesigen Regionalzeitungen gegangen.

18.05.2016

W.Marschhausen

Pressemitteilung der

Bürgerinitiative Flecken Langwedel gegen Gasbohren
„DEA  lenkt bei Schadensregulierung ein – Beharrlichkeit zahlt sich aus“

Mehrfach hatte die Bürgerinitiative die Abfindungserklärung kritisiert, die die DEA Geschädigten zur Unterschrift vorlegt, wenn diese ein Regulierungsangebot akzeptieren. Jetzt hat die DEA reagiert und den Text wie folgt geändert:

„erkläre(n) ich mich/wir uns hinsichtlich aller Ansprüche aus Anlass….(Erdstoß vom 22.04.2016)….gegen die obige Firma und die von ihr Beauftragten für abgefunden, wenn und (nur) soweit dies vorstehend benannte Schäden betrifft. Ein Ausschluss der Regulierung weiterer, neu entdeckter Schäden ist mit dieser Vereinbarung nicht verbunden. Gleiches gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass die bezeichneten Schäden umfassender als vorstehend beschrieben sind.“

Geschädigte sollten darauf achten, dass ihnen genau dieser Wortlaut zur Unterschrift vorgelegt wird. Denn mit dieser Formulierung ist jetzt tatsächlich sichergestellt, dass auch nach erfolgter Schadensregulierung Betroffene weitere Schäden melden können und diese unter den genannten Bedingungen dann doch noch reguliert werden. Wichtig bleibt allerdings, dass von der Regulierung erfasste Schäden in der Vereinbarung möglichst genau benannt werden. So lassen sich zum Beispiel spätere Streitigkeiten, was Gegenstand der Vereinbarung ist, deutlich reduzieren.

Wir freuen uns, eine im Sinne der Geschädigten akzeptable Änderung der Abfindungserklärung erreicht zu haben. Die Geschädigten können sicher sein, dass wir den Regulierungsprozess auch weiterhin aufmerksam verfolgen.

Langwedel den 17.05.2016

Gero Landzettel Sprecher

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