NRW nimmt Probebohrungen vom Moratorium aus

Das Wirtschafts- und Umweltministerium von NRW haben die Bezirksregierung Arnsberg darüber informiert, dass ab sofort wieder Anträge auf Probebohrungen, Grubengasförderung und Geothermie unter 1000 Meter Tiefe bearbeitet werden dürfen.

Ausgeschlossen sind nur noch Probebohrungen, die prinzipiell Fracking ermöglichen würden. Eine explizite Unterscheidung zwischen Bohrkernentnahme und Probebohrung wird nicht gemacht.

Die Initiativen „Gegen Gasbohren“ lehnen auch Probebohrungen ab, die sich auf die Erkundung unkonventioneller Gasvorkommen richten. Das betrifft unter anderem die Schiefergasvorkommen entlang der Ruhr, aber auch die Kohleflözgasvorkommen im nördlichen Nordrhein-Westfalen.

Da bisher nicht einmal bekannt ist, ob die Förderung unkonventioneller Gasvorkommen genehmigungsfähig wäre, würden mit Probebohrungen nur unnötige Konflikte provoziert. Volker Milk von der Bezirksregierung in Arnsberg sprach in diesem Zusammenhang von einem „flächendeckenden Stuttgart21“.

Quelle:
NRW – Genehmigungsfähigkeit für Bohrungen unterschiedlichster Art

Author

Jörn Krüger

Jörn Krüger ist Software Entwickler und engagiert sich in verschiedenen Organisationen, die Internet und bürgerliches Engagement verbinden.

Im Oktober 2010 begann er mit dem Blog unkonventionelle-gasfoerderung.de, auf dem aktuelle und internationale Nachrichten, Meinungen und Berichte zur unkonventionellen Gasförderung veröffentlicht werden. Als informierter Laie schreibt er Gastbeiträge, informiert über Fracking und steht als Gesprächspartner für Parteien und Institutionen zur Verfügung. Zum Thema kam er, als ExxonMobil im September 2010 ankündigte, in seinem Wohnort Nordwalde nach unkonventionellen Gasvorkommen zu bohren. Nach wenigen Stunden Recherche über die weltweiten Folgen von Fracking und dem geringen Informationsstand auf allen Ebenen der Entscheidenden in Politik und Wirtschaft war für ihn klar, dass hier Handlungsbedarf besteht.

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