Schleswig-Holsteins Umweltministerium führt die Öffentlichkeit beim Fracking an der Nase herum

Gerne veröffentlichen wir an dieser Stelle eine Pressemitteilung des BBU-Pressemitteilung  vom 19.08.2013

(Bonn, Kiel, 19.08.2013) Mit Empörung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) auf die Erklärung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Kiel reagiert, dass der Firma PRD Energy GmbH für den Zeitraum von fünf Jahren eine Erlaubnis für das Aufsuchen von Bodenschätzen im Feld Bramstedt erteilt worden ist. Erteilt hatte die Erlaubnis das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Das schleswig-holsteinische Umweltministerium als Fachaufsicht hätte die Erteilung allerdings verhindern können. Damit wurde der erste Schritt in Richtung eines möglichen Frackings im Feld Bramstedt vollzogen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Die Pressemitteilung des Umweltministeriums weist erhebliche Falschdarstellungen auf, um diese Erlaubnis gegenüber der Öffentlichkeit zu rechtfertigen. So erklärt das Ministerium, dass das Bergrecht einen Rechtsanspruch auf solche Erlaubnisse vorsehe und die Landesregierung keinen Handlungsspielraum habe.

Dabei wird unterschlagen, dass der Antrag auf eine Erlaubnis abgelehnt werden muss, wenn Versagensgründe gemäß § 11 BBergG (Bundes-Berggesetz) vorliegen.“

Zu den Konsequenzen führt Oliver Kalusch aus: „Die Rechtslage verlangt eine in die Tiefe gehende Prüfung. Insbesondere ist die Erlaubnis zu verweigern, wenn überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung im gesamten zuzuteilenden Feld ausschließen. Eine derartige intensive Analyse hat die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich durchführen lassen. In der Folge wurde ein Aufsuchungsantrag in Nordhessen abgelehnt. Es ist nicht zu erkennen, dass sich Umweltminister Robert Habeck in Schleswig-Holstein auch nur im Ansatz diese Mühe gemacht hat.“

Falsch ist auch die Darstellung des Ministeriums, durch die Erlaubnis würden lediglich Claims abgesteckt, um einen Antragsteller vor Konkurrenten zu schützen. Die Erteilung einer Bewilligung hat als eine wesentliche Folge, dass bestimmte zentrale Versagensgründe für eine Gasförderung bei zukünftigen konkreten Vorhaben im Erlaubnisfeld nicht mehr zu berücksichtigen sind, wenn sie zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung bereits bekannt waren. Damit ist Fracking in einem Erlaubnisfeld nur noch schwer zu verhindern.

Auf scharfe Kritik des BBU stößt zudem die Informationspolitik des schleswig-holsteinischen Umweltministers Robert Habeck. Hierzu erklärt Oliver Kalusch „Das Umweltministerium verschanzt sich hinter abwegigen Geheimhaltungsvorschriften, um den Bürgern das Recht auf Informationen über beantragte bergrechtliche Erlaubnisse zu nehmen. Nordrhein-Westfalen informiert hingegen im Internet über alle vorliegenden Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten.“

Die skandalöse Verweigerungshaltung Habecks gegenüber der Öffentlichkeit ist jedoch nur ein Teil des Skandals. Der Umweltminister verweigert sogar den betroffenen Gemeinden die Kenntnisnahme eines Antrags und die Möglichkeit der Stellungnahme. Damit verstößt Schleswig-Holstein permanent gegen einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.10.1998.

Mit Befremden sieht der BBU das widersprüchliche Verhalten des Umweltministers Habeck. Einerseits betont Habeck, gegen Fracking zu sein, andererseits steht seine Politik in deutlichem Gegensatz hierzu. Der BBU fordert Robert Habeck auf, sich nicht nur verbal gegen Fracking auszusprechen, sondern konsequent im eigenen Bundesland gegen Fracking vorzugehen und bergrechtliche Verfahren endlich rechtmäßig durchzuführen.

Engagement unterstützen

Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonummer: 19002666.

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn.Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Energiequellen.

Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V.

Prinz-Albert-Straße 55

53113 Bonn

0228-214032

www.bbu-online.de

BBU-Bonn@t-online.de

www.facebook.com/BBU72

Anerkannt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)

Spendenkonto: Sparkasse Bonn, BLZ 37050198, Kontonr.: 1900.2666

BBU-Aufnahmeantrag: http://www.bbu-online.de/html/antrag.htm

 

Beiträge ähnlichen Inhalts

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner