Schluss mit verkappten Fracking-Plänen im Bund

Regulierungspläne unzureichend

Während die Politik sich gerne mit gut klingenden Parolen in den Medien umgibt,  sieht er Handeln bei näherer Betrachtung das Gegenteil vor. Statt einem Fracking-Verbot scheint man quer durch Bund und Land eher eine Etablierung des Verfahrens im Schilde zu führen. Der BBU fordert daher ein klares Handeln von Umweltministerin Hendricks, welches sie bislang vermissen lässt:

BBU fordert von Bundes-Umweltministerin Hendricks: Keine Verschleierung von Pro-Fracking-Plänen, sondern Fracking ausnahmslos verbieten

(Bonn, Berlin, 01.08.2014) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) wertet die jüngsten Äußerungen von Bundes-Umweltministerin Hendricks als erneuten Versuch, den wirklichen Inhalt der von ihr und Bundes-Wirtschaftsminister Gabriel formulierten Fracking-Pläne gegenüber der Öffentlichkeit zu verschleiern. Statt ihre eigene Aussage, „der Schutz der menschlichen Gesundheit und des Trinkwassers habe ‚absolute Priorität‘ in klare Politik umzusetzen, erlaubt das ‚Gabriel-Hendricks-Eckpunktepapier‘ sowohl Fracking im Sandgestein wie im Schiefergestein. Der BBU fordert die Bundes-Umweltministerin daher auf, das Eckpunktepapier fallen zu lassen und ein Fracking-Verbot ohne Wenn und Aber auf den Weg zu bringen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt zu den Äußerungen von Frau Hendricks: „Wenn die Bundes-Umweltministerin erklärt, dass es ‚Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit bei uns nicht geben‘ wird, ist dies weder belegt noch eine Absage an Fracking. Denn Schiefer- und Kohleflözgas kann nach dem Eckpunktepapier der Ministerin unterhalb von 3.000 m problemlos mittels Fracking gefördert werden. Und auch Forschungs-Fracking bleibt auf der Tagesordnung. Zudem lassen ihre Aussagen den Schluss zu, dass nach einer Schamfrist der Einstieg in die wirtschaftliche Gasförderung im Schiefergestein erfolgen wird. Das, was Frau Hendricks der Bevölkerung als Entwarnung verkaufen will, ist in Wahrheit höchst alarmierend“

Auch der Verweis der Bundes-Umweltministerin auf das jüngste Gutachten des Umweltbundesamtes (UBA) ist für den BBU nicht stichhaltig. Weder sind die offenen Fragen aus den bisherigen Gutachten vollständig abgearbeitet worden, noch zeigt das zweite UBA-Gutachten auf, wie ein umfassendes Management der vom Fracking ausgehenden Gefahren erfolgen kann. Angesichts dieser Erkenntnisdefizite bleiben die von Frau Hendricks angekündigten „strengen Regeln zum Fracking“ eine bloße Illusion. Für die Formulierung solcher Regeln gibt es bisher keine wissenschaftliche Grundlage.

Für den BBU steht daher fest: Im Interesse der Bevölkerung und der Umwelt kann nur eine Schlussfolgerung aus dem UBA-Gutachten gezogen werden. Frau Hendricks muss ihr Eckpunktepapier fallen lassen und ein Verbotsgesetz für Fracking ohne Wenn und Aber auf den Weg bringen. Frankreich hat dies bereits getan und damit den strengsten Standard für Fracking gesetzt. Der BBU fordert die Bundes-Umweltministerin auf, direkt nach der Sommerpause ein derartiges Gesetz vorzulegen.

Weitere Presseinformationen des BBU der jüngsten Zeit zum Thema Fracking unter
http://www.bbu-online.de/Presse.htm

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