Umweltbundesamt: Stellungnahme Stand Dezember 2011

Hier die aktuelle Stellungnahme des Umweltbundesamtes: Einschätzung der Schiefergasförderung in Deutschland:

http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/publikationen/stellungnahme_fracking.pdf

Schlussfolgerung – Zitat:

In den USA findet die Gewinnung unkonventioneller Gasvorkommen seit einigen Jahren bereits statt. Verschiedene Berichte weisen auf erhebliche Beeinträchtigungen der Grundwasservorkommen hin, die amerikanische Umweltbehör-de (Environmental Protection Agency – EPA) hat hierzu Untersuchungen aufgenommen. Eine direkte Übertragung der amerikanischen auf deutsche Gegebenheiten ist aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen, ungleicher geo-grafischer (z.B. Besiedlungsdichte) und geologischer Verhältnisse nur bedingt möglich. Dessen ungeachtet sollten die in den USA erlangten Erkenntnisse bei der Schiefergasgewinnung in eine kritische Überprüfung der Explorationsver-fahren in Deutschland fließen.

Zum Schutz von Mensch und Umwelt, insbesondere zum Schutz des Grundwassers sind an jede Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten folgende Mindestanforderungen zu stellen:

• Kein Fracking zur Gewinnung von Erdgas in sensiblen Gebieten (z.B. Trinkwassergewinnungsgebiete, Heilquel-len, Mineralwasservorkommen) :
• Obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (für jeden einzelnen Frack sowie das gesamte Gasgewinnungs-feld)
• Grundsätzlich Beteiligung der zuständigen Wasserbehörden zur Bewertung der Auswirkungen auf das Grund-wasser
• Vollständige Offenlegung der verwendeten Additive und der exakten Zusammensetzung der Fracturing Fluide für jeden einzelnen Frac
• Registrierung der Fracking-Chemikalien für diese Verwendung gemäß REACH-Verordnung
• Überwachung der Frack-Flüssigkeiten und des Flowbacks (zurückgefördertes Frack- und Lagerstättenwasser) sowie Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung in einem Kataster
• Erstellung eines Notfallplans und Störfallvorsorge
• Gefährdungsanalyse und begleitendes Monitoring durch die Förderunternehmen

Um all diese Aspekte im Rahmen eines umfassenden Verfahrens seriös prüfen und eine breite Behörden- und Bürger-beteiligung sicherstellen zu können, ist als erster Schritt eine Änderung/Anpassung der „UVP-Verordnung Bergbau“ aus Sicht des Umweltschutzes dringend erforderlich, was zur Folge hätte, dass für künftige Gasschieferexplorationen ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden müsste.

Zur Erinnerung und zum Vergleich hier der Entwurf dieser Stellungnahme: http://www.gegen-gasbohren.de/2011/09/04/umweltbundesamt-ausfuehrliche-stellungnahme/

Beiträge ähnlichen Inhalts

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner