BBU fordert Moratorium für das Erkundungsvorhaben für Erdgas in Ascheberg-Herbern

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Pressemitteilung 21.04.16

BBU fordert Moratorium für das Erkundungsvorhaben für Erdgas in 
Ascheberg-Herbern

(Bonn, Ascheberg, 21.04.2016) Während die HammGas GmbH & Co KG versucht, 
ihre Pläne für die Gasförderung in Ascheberg-Herbern voranzutreiben, hat 
der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) ein 
Moratorium für das gesamte Vorhaben gefordert. Der Umweltverband 
begründet dies mit dem unbestimmten Förderverfahren, mangelnder 
Transparenz, Defiziten bei der Anlagensicherheit und einer 
umweltschädlichen Art der Bohrschlammentsorgung.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: 
„Bis heute ist völlig unklar, wie die vom Betreiber verwendete Methode 
‚Tektomechanik‘ funktionieren soll und welche Umwelteinwirkungen von ihr 
ausgehen. Es wäre die Pflicht der HammGas gewesen, dies detailliert 
darzustellen. Und es wäre Aufgabe der Bezirksregierung Arnsberg gewesen, 
dies im Detail zu klären, da sie für die Zulassung des Betriebsplans 
verantwortlich ist. Doch es drängt sich der Eindruck auf, dass es der 
Behörde egal ist, wie ein Unternehmen Gas aufsucht und fördert. Dies 
geht zu Lasten der Anwohner und Umwelt.“

Weiter erklärt Oliver Kalusch: „Besorgniserregende Intransparenz gibt es 
auch bei der Veröffentlichung der Betriebsplanunterlagen. So hat 
HammGas, die angeblich Wert auf Offenheit legt, nur einen Teil der 
Dokumente ins Netz gestellt. Weitere Unterlagen musste der BBU im Rahmen 
eines Antrags nach dem Umweltinformationsgesetzes bei der 
Bezirksregierung loseisen. Doch noch immer liegen nicht alle Daten vor. 
HammGas hat der elektronischen Übermittlung etlicher Unterlagen 
widersprochen. Dies wird der BBU nicht hinnehmen, so dass hierüber in 
einem Widerspruchsverfahren entschieden werden muss.“

Auch die Bezirksregierung lässt die erforderliche Transparenz vermissen. 
Einem Betroffenen wurde schriftlich mitgeteilt, dass die 
Veröffentlichung relevanter Informationen zu Wasseranalysen und 
Chemikalien nicht vorgesehen ist. Einer weiteren Anfrage ist zu 
entnehmen, dass die Öffentlichkeit nicht über die Menge und 
Zusammensetzung des anfallenden Bohrschlamms informiert wird. Dies steht 
im Widerspruch zu der Bestimmung des Umweltinformationsgesetzes, die 
Bevölkerung aktiv über umweltrelevante Daten zu informieren.

Hierzu erklärt Oliver Kalusch: „Gerade beim Versuch, den Brand- und 
Explosionsschutzplan absurderweise zum Geschäfts- und Betriebsgeheimnis 
zu erklären, wird die Zielsetzung deutlich. Das Dokument enthält zwar 
keine Geheimnisse, ist aber so oberflächlich und dürftig, dass sich die 
Bevölkerung ernsthaft Gedanken über ihren Schutz machen muss. Dies 
sollte offensichtlich verborgen werden.“

Bei der Bohrschlammproblematik versagt die Bezirksregierung Arnsberg in 
erschreckender Weise. Während in Nordrhein-Westfalen intensiv über die 
Ablagerung von Bohrschlämmen auf Deponien und den davon ausgehenden 
Umwelteinwirkungen diskutiert wird, wählt die Bezirksregierung Arnsberg 
eine noch umweltschädlichere Variante. So erklärt sie in einem 
Schreiben, dass Bohrklein und Bohrschlämme als Bergversatz in einem 
Untertagebergwerk abgelagert werden. Angesichts der katastrophalen 
Erfahrungen, die NRW in der Vergangenheit mit der Verbringung von 
Abfällen in stillgelegte Steinkohlebergwerke unter Tage gemacht hat, ist 
dies nicht hinnehmbar.

Abschließend erklärt Oliver Kalusch: „Das gesamte Vorhaben Herbern 58 
gehört auf den Prüfstand. Es ist ein Skandal, welche geringe 
Prüfungstiefe, welche geringen Sicherheitsanforderungen und welche 
geringen Ansprüche an die Entsorgung hier Anwendung finden. Auf dieser 
Grundlage darf in Herbern nicht gebohrt werden. Wir fordern ein 
Moratorium, das den Stopp sämtlicher Aktivitäten des Vorhabens umfasst.“

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