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BBU: Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes wird Anforderungen an fortschrittliche Bürgerbeteiligung unter Pandemie-Bedingungen nicht gerecht

BBU-Pressemitteilung, 22.02.2021


(Bonn, Berlin, 22.02.2021)

Auf deutliche Kritik ist der von der Bundesregierung entworfene und von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf zur Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes gestoßen. Der Gesetzentwurf soll am 25.2.2021 vom Bundestag beschlossen werden. Die Geltungsdauer der Bestimmungen des Planungssicherstellungsgesetzes soll dabei für fast zwei Jahre verlängert werden, ohne dass es in seinen Bestimmungen geändert wird. Damit soll der schwere Eingriff in die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit und der Umweltverbände fortgesetzt werden. Die notwendige Anpassung des Gesetzes an die Pandemie-Bedingungen, die eine fortschrittliche Öffentlichkeitsbeteiligung und eine gleichzeitige Kontaktminimierung erforderlich machen, erfolgt nicht. Der BBU fordert, die Verlängerung des Gesetzes in der vorliegenden Form abzulehnen.


Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:„Das Gesetz wird bereits dem Anspruch nach Kontaktminimierung nichtgerecht. So wird die Veröffentlichung von Antragsunterlagen im Internet weiterhin nicht verpflichtend vorgeschrieben. So können trotz einer schweren Pandemie immer wieder Menschen zum Gang in die Amtsstube gezwungen werden, wenn sie ihre Rechte wahrnehmen wollen.

In den vergangenen Monaten hat sich zudem gezeigt, dass die Bundesregierung den Erörterungstermin, das Herzstück von Genehmigungsverfahren, völlig entkernt hat. Statt des lebendigen Diskurses zwischen Antragstellern, Behörden und Einwendenden, der wesentlich zur Ermittlung des Sachverhalts, der Defizite und der Genehmigungsfähigkeit von Projekten beiträgt, findet nun regelmäßig eine ‚Online-Konsultation‘ statt. Hierbei handelt es sich um ein reinschriftliches bzw. Email-Verfahren. Nach der Einreichung der Einwendungen nimmt die Antragstellerin hierzu Stellung. Darauf dürfendie Einwendenden noch einmal antworten. Damit ist die ‚Online-Konsultation‘ beendet. Dies ist ein Dialog auf niedrigstem Niveau. Der BBU fordert, dass für die Verfahren, bei denen ein Erörterungstermin stattfinden kann oder muss und bei denen aufgrund der pandemischen Lage kein Präsenztermin stattfinden kann, verpflichtend ein ‚Online-Erörterungstermin‘ eingeführt wird. Dieser muss den Anforderungen physischer Erörterungstermine voll entsprechen. Nach fast einem Jahr Home-Office-Erfahrungen sollte die Technik für derartige Veranstaltungen vorhanden sein.“

Weiter erklärt Oliver Kalusch: „Zudem erwecken die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen den Eindruck, dass es bei der Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes nicht mehr um die Reaktion auf die Covid-19-Pandemie geht. Denn die Geltungsdauer des Gesetzes wird nicht an die pandemische Lage gekoppelt, sondern pauschal bis zum 31.12.2022 verlängert. Während die Bundesregierung öffentlich auf eine wirkungsvolle Impfung der Bevölkerung in 2021 setzt, wird dieVerlängerung der Gesetzesbestimmungen nicht bis zum 31.12.2021 beschränkt, sondern darüber hinaus um ein zusätzliches Jahr verlängert. Hier drängt sich der Eindruck eines Geschenks an Investoren von Projekten zu Lasten der Partizipation der Bevölkerung auf.

Hierzu passt, dass sich die Bundesregierung offensichtlich nicht für die Erfahrungen interessiert, die die Verbände seit Beginn der Pandemiegemacht haben. Vor der Verabschiedung des Planungssicherstellungsgesetzes erfolgte die Verbändeanhörung lediglich über ein Wochenende, so dass den meisten Organisationen die Möglichkeit zur Stellungnahme genommen wurde. Bei der Verlängerung des Gesetzes ist die Verbändeanhörung ganz entfallen. Anscheinend will die Bundesregierung sich nicht mit Kritik auseinandersetzen.“

Der BBU fordert daher, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und grundlegend zu überarbeiten. Sollte dies nicht erfolgen, ruft der BBU den Bundestag auf, die Verlängerung des Gesetzes in der vorliegenden Form abzulehnen.

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