Bericht über die Anhörung der Verbände am 12 Februar zu den Gesetzesentwürfen zu Fracking in Deutschland

Volker H.A. Fritz               Wolfenbüttel, den 12.02.2015

 

Notiz zur heutigen Verbände-Anhörung des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin zu den Entwürfen der Gesetzesänderungen zur Erlaubnis von Fracking in Deutschland unter Einschränkungen.

Die Veranstaltung war so angelegt, dass es zu einer Aussprache zu Inhalten gar nicht kommen sollte und auch nicht kam. Wir hatten den Eindruck, dass man dafür sorgen wollte, hinterher sagen zu können: „wir haben alle Verbände gehört und daraus für die Entwürfe unsere Schlüsse gezogen“.

Wir waren vom BBU, von Gegen Gasbohren, von der BI Frackingfreies Hessen und von No Moor Fracking vertreten. Wir lehnten Fracking in Deutschland klar ab, ohne wenn und aber – ausnahmslos. Vom BUND, vom NABU, vom Umweltinstitut München und weiteren Initiativen wurden Stellungnahmen zum Verbot von Fracking abgegeben. Ebenso taten das Vertreter des Deutschen Bauernverbandes, des Deutschen Brauerbundes, des Verbandes der Mineralwasserhersteller, der Vereinigung der Sole- und Thermalbäder Deutschlands, der Gewerkschaft NGG, der Vereinigung privater Brauereien, des Verbandes der Hersteller alkoholfreier Getränke, des Städte- und Gemeindebundes, der Kommunalen Wasserversorger und weiterer Gruppierungen. Die Ablehnung der Fracking-Pläne vieler Organisationen war hier deutlich.

Und natürlich vertraten der Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.(WEG) und ihm befreundete Gruppen, wie der Verband der Chemischen Industrie e.V.(VCI) und der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.(BDI) und die energieabhängigen Unternehmen den Standpunkt, dass der vorliegende Entwurf schon viel zu weit ginge, und die Förderung von Erdgas in Deutschland behindere. Dies versuchten sie immer wieder mit dem Hinweis auf 300 Fracs in Niedersachsen zu legitimieren – obwohl die Umweltauswirkungen dieser Fracs nie festgestellt wurden und keine begleitende Prozessüberwachung erfolgt ist. Und natürlich müsse die Trennung in „konventionelles Fracking“ und „unkonventionelles Fracking“ unbedingt beibehalten werden – eine Begriffsbildung, die der Phantasie der Industrie und der Bundesministerien entsprungen ist, um eine hochgefährliche Technik ungefährlich erscheinen zu   lassen. Tatsächlich gibt es aber richtigerweise nur konventionelle und unkonventionelle Lagerstätten.

Und natürlich sei „heimische Energieversorgung“ mit „billigem Erdgas“ ein wichtiges Standbein für die energie-intensiven Betriebe in Deutschland.

Wir hielten, zusammen mit anderen Fracking-Gegnern, in unseren Beiträgen dagegen, dass es „heimisch“ gar nicht gebe, da dieses Erdgas mit der Zahlung der Förderabgabe Eigentum von multinationalen Konzernen wie ExxonMobil oder Wintershall würde. Und gerade deshalb könne in Deutschland gefracktes Gas, wenn es denn wirklich so käme, gar nicht so „billig“ sein, da in Europa erzielbare Marktpreise verlangt werden würden.

Wir brachten vor, dass das Verfahren erhebliche Risiken beinhalte und dass wir, nach dem Stand der Entwürfe, den Eindruck hätten, dass die gesundheitlichen Risiken, denen die Bevölkerung, nach den vorliegenden Erfahrungen aus den USA, in erheblichem Maße ausgesetzt sein würde, in keiner Weise Eingang in die Entwürfe gefunden haben.

Kritisiert wurde von uns, dass über 75% der Fläche der Bundesrepublik für Fracking freigegeben werden sollen. Noch nicht einmal Sicherheitsabstände seien definiert worden.

Zur Emissionsgefahr verwiesen wir auf die US-Erfahrungen mit der Schädigung der Frucht im Mutterleib von Schwangeren. Noch bei Abständen von 16 km zur nächsten Emissionsquelle in Fracking-Fördergebieten waren Schäden statistisch signifikant erhöht. Die Tendenz dazu stieg, je näher die Schwangeren zu den Emissionsquellen gewohnt hatten. Gesundheitliche Schäden waren bis zum Siebenfachen über dem   Durchschnittswert der Region ohne Frackingförderung festzustellen.

Das Unterbohren geschützter Gebiete forderten wir, müsse unterbleiben. Die „Expertenkommission“ – eher eine Pro-Fracking-Kommission – sei in ihrer Zusammensetzung und Funktion nicht akzeptabel, da sie strukturell so zusammengesetzt sein soll, dass regelmäßig Pro-Fracking-Entscheidungen gefasst werden können. Die Politik will sich dadurch zudem aus der Verantwortung stehlen. Diese „Expertenrunde“ hat keinerlei demokratische Legitimation.

Verpressen wurde von uns generell abgelehnt, ebenso das Gesundbeten vorhandener Förder- und Verpressbohrungen durch „Bestandsschutz-Gewährung“ im Entwurf.

Auf die Möglichkeiten, wo und wie im Berggesetz das generelle Fracking-Verbot eingebaut werden könnte, wurde von verschiedenen Seiten hingewiesen.

Die Anpassung des Berggesetzes an die heutigen Anforderungen wurde wiederholt gefordert, hingegen von den Fracking-Befürwortern lebhaft abgelehnt, weil es doch so ein „gutes, bewährtes Gesetz“ sei. Diese Aussage der Pro-Fracker steht in deutlichem Gegensatz zur Realität.

Der Versammlungsleiter kündigte an, dass man nun die angeführten Argumente prüfen werde, zusammen mit den eingegangenen Schriftsätzen und dann sei zu erwarten, dass noch im Frühsommer 2015 der ergänzte Entwurf zur Beratung ins Parlament kommen werde.

Wir werden gegen diese Pläne weiterhin Widerstand leisten.

Volker Fritz

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