Hintergrund-Informationen zur Erhöhung der EEG-Umlage

Im kommenden Jahr wird die EEG-Umlage von 6,405 auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Sinn und Zweck der EEG-Umlage ist es, die Differenz zwischen den an der Strombörse erzielbaren Preisen und der Einspeisevergütung für die Betreiber von Grünstrom-Erzeugungsanlagen auszugleichen.

Dass die Börsenpreise in der Regel unterhalb der Erzeugungskosten erneuerbaren Stroms liegen, kommt nicht daher, dass konventioneller Strom preisgünstig wäre. Vielmehr davon, dass die tatsächlichen Kosten, die durch Kohle- oder Atomstrom verursacht werden, nicht auf der Stromrechnung erscheinen, von uns allen aber an ganz anderen Stellen sehr wohl bezahlt werden.

So kommen bei der Braunkohle zum Börsenpreis von 3,85 Cent hinzu:

  • 1,1 Cent (staatliche Förderungen) und
  • 17,92 Cent („externe Kosten“ durch Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschäden)

so dass sich die gesamtgesellschaftlichen Kosten einer Kilowattstunde Braunkohlestrom auf 22,87 Cent belaufen.

Demgegenüber betragen die Komplettkosten von Sonnen- und Windstrom 7,5 Cent pro Kilowattstunde. (Vgl. Schrems und Fiedler 20.2019 [1])

Der Strommarkt ist so konstruiert, dass Fossil- und Atomstrom billig erscheinen und Grünstrom teuer. Wenn die Realkosten des Stroms auf der Börse abgebildet würden, wäre die konventionelle Stromerzeugung längst weg vom Fenster, da sie von den Erneuerbaren hoffnungslos unterboten würde. (Mit entsprechender CO2-Bepreisung könnten die realen Kosten in den Preis hereingeholt werden. Die von der Bundesregierung vorgesehene Größenordnung ist aber so gut wie bedeutungslos.)

Zu der grundsätzlichen Fehlkonstruktion des Strommarktes kommen weitere Faktoren hinzu, die die EEG-Umlage steigen lassen:

  • In der Mittagszeit ist die Stromnachfrage und somit der Strompreis am höchsten. Da die Erneuerbaren aber gerade mittags ihre Produktionsspitzen haben, erhöht das das Angebot und wirkt senkend auf den Börsenpreis. Folge: die Differenz zwischen Börsenpreis und Einspeisevergütungen wird größer und wirkt erhöhend auf die EEG-Umlage. – Die Großabnehmer an der Börse erhalten den Strom billiger, denken aber nicht im Traum daran, ihren Preisvorteil an den Kunden weiterzugeben. Der Kunde sieht nur: „Die EEG-Umlage steigt schon wieder!“ – Schon stehen die Erneuerbaren als Preistreiber da, was letztlich auch Sinn und Zweck der ganzen Strommarktordnung ist.
  • Im Lauf der Zeit sind immer mehr Großunternehmen mit hohem Stromverbrauch „privilegiert“ worden. Die EEG-Umlage wird ihnen ganz oder teilweise erlassen. Folge: Privathaushalte und Mittelstand werden entsprechend verstärkt zur Kasse gebeten, da sie den Anteil der Privilegierten mit bezahlen müssen.

Der gegenwärtig vorgesehene Anstieg der EEG-Umlage um 0,351 Cent ist nun nicht die Welt. Durch Wechsel auf einen preisgünstigen Ökostrom-Anbieter dürfte eine Erhöhung des Stromendpreises zu vermeiden sein.

Ich persönlich – auch wenn ich mir die Mühe mache, dies alles zu schreiben – bin davon überhaupt nicht betroffen, da ich mir meinen Strom zu 100% von der Sonne schenken lasse. Jeder glückliche Besitzer eines eigenen Daches hat diese Möglichkeit auch, muss sie jedoch beim Schopfe packen!

Viele Grüße,
Dr. Christfried Lenz.

[1] https://www.greenpeace-energy.de/fileadmin/docs/publikationen/20191015_F%C3%96S-Analyse_EEsparenKosten_FINAL.pdf

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