Kreis Steinfurt: Einladung zum „Runden Tisch“ 2. Teil


Zum Einladungsschreiben vom 04.02.2011 (Hier nochmal zur Erinnerung) hat die Kreisverwaltung Steinfurt mit Schreiben vom 04.03.2011 folgende Ergänzungen vorgenommen:

  • Liste der angemeldeten Teilnehmer
  • Wasserwirtschaftliche Anforderungen
  • Fragenkatalog der IGGG
  • Überarbeitete Tagesordnung

Hier das Schreiben der Kreisverwaltung.

Hier die wasserwirtschaftlichen Anforderungen.

Zitate:

Um, auch im Interesse des Antragstellers, bereits vor Beginn der Erkundungsbohrung einen weitgehenden Überblick über die Anforderungen zu haben, und da z. T. bereits im Rahmen der Erkundungsbohrungen spätere Anforderungen berücksichtigt werden müssen, wird dafür plädiert, die Anforderungen an die wasserrechtliche Erlaubnis nicht allein auf die beantragte Erkundungsbohrung zu beziehen.

Es kann davon ausgegangen werden, dass in einem wasserrechtlichen Verfahren für ein Einbringen von Reststoffen (z. B. Bohrspülungen, Lagerstättenwasser, Niederschlagswasser ect.) in den Untergrund oder in Oberflächengewässer eine Zustimmung des Kreises nicht erteilt wird.

Anmerkung: Aus unserer Sicht gehen die wasserwirtschaftlichen Anforderungen in die richtige Richtung, aber noch nicht weit genug. Außerdem muss in diesem Zusammenhang noch die Bedeutung der EU-WRRL geprüft werden.

Hier nochmal zur Erinnerung der Fragenkatalog der IGGG.

Aufgrund von Irritationen im Zusammenhang mit einer Besprechung auf Kreis- und Bezirksebene sowie mit der Einladung zum „Runden Tisch“ haben wir die Kreisverwaltung um Stellungnahme gebeten.

Hier das Antwortschreiben von Herrn Landrat Thomas Kubendorff.

Zitate aus dem Schreiben:

Das Einvernehmen werde ich nur dann erteilen, wenn der Gewässerschutz sichergestellt ist.

…….. Aus diesem Grunde habe ich mich auch entschlossen, wie Ihnen bereits telefonisch von Herrn Niederau erläutert, auf der Internetseite des Kreises Steinfurt regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zu dem Bohrvorhaben in Nordwalde zu informieren.

Unsere Anmerkung: Alles in allem stehen die Zeichen erst einmal nicht schlecht, dass das Genehmigungsverfahren transparent und korrekt abgewickelt wird.

Zur Erinnerung: Auf die Kreisverwaltung Steinfurt kommt es jetzt an.

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