Luftnummer: „Schiefergaserlass“ in Niedersachsen

Nds_Erlass_FrackinggenehmigungenBBU: Fracking-Erlass des niedersächsischen Wirtschaftministeriums ist handwerklich schlecht und inhaltlich unzureichend

(Bonn, Hannover, 16.06.2014) Deutliche Kritik übt der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) am Fracking-Erlass des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums vom 27.5.2014 gegenüber dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Niedersachsen. Der Erlass, der der Öffentlichkeit als großer Wurf verkauft wurde, ist nach Ansicht des BBU nicht nur völlig unzureichend, sondern auch handwerklich schlecht formuliert. Er ist ungeeignet, Fracking sowohl im Sandstein (Tight-Gas-Lagerstätten) wie auch im Schiefergestein zu verhindern.

So bezieht sich der Erlass lediglich auf „unkonventionelle Erdgas- und Erdöllagerstätten“ ohne diese exakt zu definieren. Nach dem bisherigen Verhalten von Niedersachsen muss davon ausgegangen werden, dass damit Fracking in tight-Gas-Lagerstätten wie bisher möglich sein soll. Die niedersächsische Landesregierung hat bisher jedoch keinen einzigen Beleg vorlegen können, der eine geringere Gefährlichkeit von Fracking im Sandstein im Vergleich zu Fracking in Schiefergestein beweist.

Zur Wirksamkeit des angeblichen Verbots von Fracking im Schiefergestein führt Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU aus: „Der zentrale Satz des nur sieben Zeilen umfassenden Erlasses an das LBEG in Bezug auf Schiefergas-Fracking lautet: ‚Vor diesem Hintergrund weise ich sie an, keine Genehmigungen für derartige Vorhaben zu erteilen.‘ Doch die Anweisung geht ins Leere. Bergrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen sind keine Genehmigungen. Und die anschließend erforderlichen Betriebspläne
bedürfen einer Zulassung und keiner Genehmigung. Anscheinend hat das Wirtschaftsministerium die leere Menge geregelt, mit der Folge, dass Fracking in Niedersachsen sogar im Schiefergestein nicht wirksam untersagt ist.“

Kritisiert wird vom BBU auch das Verfahren zur Übermittlung des Erlasses an Umweltorganisationen. Etwa zehn Tage dauerte es, bis die Pressestelle des Wirtschaftministeriums den Erlass übermittelte. Anfragende aus der Anti-Fracking-Bewegung sollten dabei mit immer neuen Begründungen abgewimmelt werden. Mal hieß es, der Erlass sei noch nicht fertig, obwohl er dem LBEG längst zugegangen war. Ein anderes Mal sollten sich Anfragende damit zufrieden geben, dass ihnen der Erlass am Telefon vorgelesen wurde. Auch die Antwort, man kenne das Umweltinformationsrecht Niedersachsens und der Europäischen Union nicht, mussten staunende Anrufende vernehmen. Der BBU fordert das niedersächsische Wirtschaftministerium daher auf, dafür zu sorgen, dass derartige Praktiken eingestellt werden und die auskunftbegehrende Bevölkerung zukünftig korrekt behandelt wird.

Der Erlass ist auf der BBU-Homepage zu finden unter http://www.bbu-online.de (s. unter Arbeitsbereiche).
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