BBU stellt einen Experten bei der Anhörung im deutschen Bundestag zum Frackingerlaubnisgesetz

BBU mit einem Experten auf der Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages zum geplanten Pro-Fracking-Recht der Bundesregierung vertreten

 

Mit dem Diplom-Physiker Oliver Kalusch stellte der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) einen von sieben Experten bei der Anhörung des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages zum Thema Fracking. Die öffentliche Anhörung fand am Montag, den 8. Juni 2015 von 13.00 – 16.00 Uhr im Sitzungssaal E 700 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin statt. Bereits im Vorfeld hatte der BBU-Vertreter eine 10-seitige schriftliche Stellungnahme abgegeben, in der er die Unbeherrschbarkeit der Fracking-Methode belegt, das vorliegenden Gesetz der Bundesregierung zur Etablierung von Fracking in Deutschland ablehnt und ein ausnahmsloses Fracking-Verbot fordert.

 

Oliver Kalusch erklärt hierzu: „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung führt in die völlig falsche Richtung. Fracking ist aufgrund der unkontrollierbaren Grundwassergefahren und der Entstehung von Erdbeben unbeherrschbar. Doch auf 75% der Landesfläche soll Fracking zukünftig möglich sein. Dies gilt unabhängig davon, ob zur Gewinnung von Metallen, Öl oder Tight-Gas gefrackt werden soll. Schiefergas soll unterhalb von 3.000 m mit der Fracking-Technik gewonnen werden. Dies gilt auch oberhalb dieser Grenze für Bohrungen, die als Forschungsvorhaben deklariert werden. Und zu kommerziellen Zwecken kann oberhalb der 3000 m- Grenze gefrackt werden, wenn dies eine sechsköpfige Fracking-Kommission mehrheitlich befürwortet. Zudem soll diese Kommission mehrheitlich mit frackingfreundlichen Institutionen besetzt werden, Vertreter der Zivilgesellschaft werden bewusst nicht berufen. Die Fracking-Kommission besitzt zwar keine rechtsstaatliche Legitimation, ihren Entscheidungen soll aber eine präjudizierende Wirkung zukommen. Damit soll Fracking in Deutschland einschränkungslos durchgesetzt werden.“

 

Zum Hintergrund der 3.000 Meter-Grenze, unterhalb der Fracking auch im Schiefergestein problemlos erlaubt sein soll, führt Oliver Kalusch aus: „Hier geh es nicht um Sicherheit. Es handelt sich vielmehr eine „ökonomische Grenze“, um möglichst schnell unterhalb von 3.000 Metern Schiefergas fördern zu können.“

 

Weiter erläutert Oliver Kalusch: „Es ist wichtig, den Abgeordneten zu erläutern, dass gerade kein Fracking-Verbotsgesetz, sondern ein uneingeschränktes Pro-Fracking-Recht eingeführt werden soll. Das ist das Gegenteil dessen, was Umweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel dem Parlament und der Öffentlichkeit immer wieder versprochen haben. Die Parlamentarier sollten die Bundesregierung beim Wort nehmen und fordern, dass ein neuer § 49a in das Bundesberggesetz aufgenommen wird, gemäß dem die Gewinnung von Bodenschätzen durch das Aufbrechen von Gestein verboten wird.“

 

Die Stellungnahme ist hier abrufbar

 

http://www.bundestag.de/blob/377310/e74727c29b89678753fd454596e3f114/18-16-224-g_anhoerung_fracking_stellungnahme_bbu-data.pdf

 

Der Mitschnitt der Anhörung ist im Parlamentsfernsehen zu finden unter

 

http://www.bundestag.de/mediathek?action=search&contentArea=details&offsetStart=0&id=5195725&instance=m187&categorie=alle&searchword=Fracking&mask=search&lang=de

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