BBU: Verfahren zur Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis der RWTH Aachen ist ein Skandal

BBU-Pressemitteilung
02.05.2017

BBU: Verfahren zur Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis der RWTH Aachen
ist ein Skandal

(Bonn, Düsseldorf, 02.05.2017) Auf scharfe Kritik des Bundesverbandes
Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) ist das Verfahren zur
Entscheidung über die Verlängerung der Erlaubnis der
Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen zur
Aufsuchung von Kohleflözgas gestoßen. Das betroffene Gebiet deckt große
Teile Nordrhein-Westfalens ab. Der Umweltverband hatte im Rahmen eines
Verfahrens nach dem Umweltinformationsgesetz den Antrag erhalten. Der
BBU fordert die Bezirksregierung und die Landesregierung auf, den
Verlängerungsantrag abzulehnen, um ein Fracking durch die Hintertür zu
verhindern.

Auf dürren fünf Seiten begründet die RWTH Aachen ihren Antrag auf
Verlängerung ihrer wissenschaftlichen Erlaubnis um drei Jahre. Aufgrund
veränderter rechtlicher Bestimmungen hätten die Forschungsziele und das
Arbeitsprogramm vollständig überarbeitet werden müssen. Doch das
überarbeitete Arbeitsprogramm wurde dem Antrag nicht beigefügt, obwohl
er nach den Bestimmungen des Bundesberggesetzes bei einer Nichtvorlage
zu versagen ist. Bereits dieser formale Aspekt hätte zur Zurückweisung
des Antrags durch die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Behörde
führen müssen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu:
„Insbesondere anhand des Arbeitsprogramms ist zu entscheiden, ob eine
zukünftige Gasgewinnung ohne Fracking möglich ist. Ist dies nicht der
Fall, ist der Antrag zu versagen. Dies ist hier umso bedeutsamer, da
kein erfolgreiches Projekt zur Gewinnung von Gas aus Kohleflözgestein
ohne Fracking bekannt ist. Die notwendige Prüfung durch die
Bezirksregierung Arnsberg ist aber nicht erkennbar. Die Bergbehörde hat
sich hingegen mit vagen Beschreibungen der Bohrtechnik im Antrag wie
„minimalinvasive Erkundungsmethoden“ zufrieden gegeben. Damit besteht
die Gefahr eines Frackings durch die Hintertür, ohne es klar zu
benennen. Bei dem Satz im Antrag ‚Wir weisen darauf hin, dass wir keine
Frackingmaßnahmen planen!‘ drängt sich der Eindruck eines
unverbindlichen Lippenbekenntnisses auf.“

Befremdlich ist für den BBU auch die Zeitplanung des Verfahrens.
Grundsätzlich hätte die Aufsuchungserlaubnis am 5.5.2017 auslaufen
müssen. Mit Schreiben vom 14.2.2017 –hat die RWTH Aachen die
Verlängerung der Erlaubnis beantragt. Statt den Antrag abzulehnen oder
die Gemeinden umgehend zu beteiligen, hat die Bezirksregierung Arnsberg
die Kommunen und Kreise erst am 19.4.2017 informiert und ihnen bis zum
10.6.2017 Zeit zur Stellungnahme gegeben. Die Aufsuchungserlaubnis wurde
dabei kurzerhand um drei Monate bis zum 5.8.2017 verlängert. Und dies
geschah, obwohl bei dem vorgeschriebenen zügigen Ablauf auch eine
Entscheidung vor dem 5.5.2017 möglich gewesen wäre. Für den BBU drängt
sich der Eindruck auf, dass es kein Zufall ist,dass die Entscheidung
hinter den Termin der Landtagswahl am 14.5.2017 verschoben wurde.

Der Antrag der RWTH Aachen ist abrufbar unter
http://www.bbu-online.de/Arbeitsbereiche/Fracking/Arbeitsbereiche%20Fracking.html

Direktlink: http://www.bbu-online.de/Arbeitsbereiche/Fracking/CBM-RWTH%20-%20Verlaengerungsantrag%20vom%2014%2002%2017.pdf

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