Bürgerinitiativen warnten vor zu erwartenden Falsch-negativ-Werten

Pressemitteilung, 13.01.2020

Anlässlich der Veranstaltung zur HBM-Studie[1] in der SG Bothel – Bürgerinitiativen warnten rechtzeitig vor zu erwartenden Falsch-negativ-Werten 

Am Tag der Veröffentlichung der HBM-Studie titelte die Presse ungefähr gleich: „Studie ergibt keine erhöhten Benzol- und Quecksilberbelastungen für Bevölkerung in der Nähe von Erdgasförderanlagen“ (hier Uelzener Presse). Dies ist eine interpretierbare Aussage. Zwar mag die Studie dies ergeben haben, die entscheidende Frage wird aber nicht gestellt: hat aber das Studiendesign überhaupt die notwendigen Voraussetzungen mitgebracht, eine solche Aussage zu treffen?

Zwei Bürgerinitiativen aus dem Landkreis Rotenburg/Wümme und das Gemeinnützige Netzwerk für Umweltkranke“, GENUK e.V., haben sich bereits seit Vorlage eines ersten Ausschreibungsentwurfs im Sommer 2017 zu einer anderen Aussage durchgerungen: „Nach reiflicher Überlegung müssen wir angesichts der derzeitig noch völlig unbekannten Expositionslage[…]die zu erwartende Aussagekraft der geplanten HBM-Studie erheblich in Frage stellen und befürworten deshalb zum derzeitigen Zeitpunkt eine solche Maßnahme unter dem vorgesehenen Studiendesign – auch angesichts des Kosten-Nutzen-Verhältnisses – nicht. Die sehr kostenaufwändige Untersuchung birgt in sich die hohe Gefahr von falsch negativen Werten.“[2]

„Es geht uns nicht um ein ohnehin bitteres Gefühl, Recht behalten zu haben“ sagt Kathrin Otte, Vorsitzende von GENUK. „Im 6. Jahr seit Feststellung der signifikant – und möglicherweise auch weiterhin – erhöhten Krebsraten im Landkreis Rotenburg/Wümme betrachten wir die Aufklärung als vor die Wand gefahren.“ Das jahrelange Bitten um eine komplette epidemiologische Fall-Kontrollstudie von Seiten der 210 Rotenburger Ärzt*innen, Bürgerinitiativen und GENUK ist komplett ignoriert worden. Dabei hat die Botheler Bevölkerungsbefragung und die LMU-Studie durchaus Ergebnisse produziert, die die Gasförderanlagen in einen engeren Ursachenzusammenhang gebracht haben. „Das Problem ist, dass die Landesbehörden sich seit 2014 weigern zu erklären, wann ausreichend Hinweise eingegangen sind, um politische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorzunehmen. Dabei wird dies vom Vorsorgeprinzip eindeutig vorgesehen, und zwar noch bevor die Ursache festgestellt wurde“, so Otte weiter.

Argumente, das wissenschaftliche Design zu hinterfragen gibt es viele. Darunter: ORSA-Röhrchen sind nicht sensibel genug. In toxikologischen Instituten werden Röhrchen mit Absorbentien verwandt, wie zum Beispiel Tenax. Die schnelle Verflüchtigung von Benzol im Organismus lässt eine direkte Bestimmung im Blut nur wenige Stunden nach Exposition zu. Kurz ist auch die Zeit, in der Benzol-Metaboliten nachweisbar sind – weshalb Toxikologen heute über  Monate nachweisbare Hämoglobinaddukte, wie bei der Epichlorhydrin-Katastrophe in Bad Münder verwenden. Selbst in der Human Monitoring Kommission (siehe Homepage Umweltbundesamt) wurde eine 24-Stunden-Urinsammlung zur Feststellung einer tatsächlichen Körperbelastung mit deponierten Schwermetallen wie Quecksilber für unsinnig erachtet. Auf eine saubere Abstandsstatistik von Expositionsquelle zu Probanden zu verzichten ist aus unserer Sicht ebenfalls ein Fehler.

Über die Jahre seit 2014 hat die Landesregierung doch weitaus weniger als 1.000.000 € in die Aufklärung chemisch bedingter Körperverletzung mit Todesfolge investiert. Die epidemiologischen Studienansätze müssen aufgrund der verfestigten Hinweise weitergeführt werden und dabei darf die Zurückhaltung von Geldern absolut kein Argument sein.

Kathrin Otte, GENUK e.V., Gemeinnütziges Netzwerk für Umweltkranke, www.genuk-ev.de, vorstand@genuk-ev.de


[1] Human-Biomonitoring (HBM) in der Allgemeinbevölkerung in der Nachbarschaft von Anlagen der Kohlenwasserstoff-Förderung in Niedersachsen

[2] Stellungnahme von zivilgesellschaftlicher Seite zu dem Entwurf einer Leistungsbeschreibung für die

Ausschreibung einer „Studie Human-Biomonitoring (HBM) in der Allgemeinbevölkerung in der Nachbarschaft von Anlagen der Kohlenwasserstoff-Förderung“ vom 18.08.2017, siehe Anlage zur PM

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