Erste Mitglieder der geplanten Fracking-Kommission scheuen das Licht der Öffentlichkeit – BBU legt Widerspruch gegen Verweigerung der Übermittlung von Fracking-Informationen beim Umweltbundesamt ein

BBU-Pressemitteilung 15.05.2015

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(Bonn, Berlin, 15.05.2015) Während die Bundesregierung betont, dass die Arbeit der geplanten Fracking-Kommission, die über kommerzielle Fracking-Vorhaben zentrale Vorentscheidungen fällen soll, transparent sein wird, zeigt das Verhalten erster Mitglieder der Kommission das genaue Gegenteil. So haben der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen, das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt und das Geoforschungszentrum Potsdam einer Herausgabe ihrer Stellungnahmen zum zweiten Fracking-Gutachten des Umweltbundesamtes widersprochen. Einen entsprechenden Antrag zur Übermittlung der Stellungnahmen nach dem
Umweltinformationsgesetz hatte der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) gestellt. Das Umweltbundesamt lehnte angesichts des Widerstands der drei Stellen die Übermittlung ab. Der BBU hat hiergegen Widerspruch eingelegt und ihn umfangreich begründet. Der Umweltverband belegt in dem Widerspruch, dass das Umweltinformationsrecht die Zurverfügungstellung der Dokumente vorsieht, auch wenn die Verfasser der Stellungnahmen widersprechen.

Die im Entwurf der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vorgesehene Fracking-Kommission setzt sich aus Vertretern von sechs Institutionen zusammen. Das Geoforschungszentrum Potsdam sowie das Umweltbundesamt sollen feste Mitglieder sein. Hinzu kommen ein Vertreter eines Landesamtes für Geologie sowie drei weitere Institutionen. Die Kommission entscheidet mit Mehrheit.

Oliver Kalusch erklärt hierzu: „Die Signalwirkung des Vorgangs ist eindeutig. Bereits jetzt bekennen sich zwei gesetzte und eine
potentielle Beteiligte der geplanten Fracking-Kommission zur Informationsverweigerung. Wenn schon vergleichsweise unproblematische Informationen wie Stellungnahmen zum zweiten UBA-Gutachten zu Fracking zurückgehalten werden sollen, wird dies umso stärker der Fall sein, wenn die Fracking-Kommission ihre Arbeit aufgenommen hat. Gutachten, externe Stellungnahmen und Protokolle über den Meinungsbildungsprozess der Kommission werden geheim bleiben. Das ist das genaue Gegenteil von Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit. Es zeigt sich, dass die geplante Einsetzung der Kommission der falsche Weg ist. Erforderlich ist
vielmehr ein ausnahmsloses Fracking-Verbot“

In rechtlicher Hinsicht ist für Oliver Kalusch die Entscheidung des Umweltbundesamtes, die Stellungnahmen zurückzuhalten, nicht vertretbar: „Vom Übermittlungsanspruch des Umweltinformationsrechts ist nur die innere Beratung des Umweltbundesamtes geschützt. Dazu gehören Stellungnahmen anderer Behörden und Organisationen nicht. Zudem gibt es gerade beim Thema Fracking ein so großes Interesse der Öffentlichkeit, dass Geheimhaltungsinteressen dahinter zurückstehen müssen. Dies sieht auch das Umweltinformationsgesetz vor. Wir erwarten vom Umweltbundesamt, dass es das Umweltinformationsrecht einhält, unserem Widerspruch
stattgibt und die drei Stellungnahmen übermittelt.“

Weitere Informationen des BBU zum Thema Fracking unter www.bbu-online.de

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