Fracking im Landesentwicklungsplan NRW umfassend ausschließen – BBU stellt Musterstellungnahmen zur Verfügung

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BBU-Pressemitteilung
07.12.2015

(Bonn, Düsseldorf, 07.12.2015) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, einen umfassenden Ausschluss von Fracking in den Landesentwicklungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)aufzunehmen. Die bisherigen Formulierungen im zweiten Entwurf des LEP NRW weisen zahlreiche Möglichkeiten des gefährlichen Gasbohrens auf. Um der Forderung nach einem umfassenden Fracking-Verbot Nachdruck zu verleihen, stellt der BBU Musterstellungnahmen zum LEP NRW für Einzelpersonen und Bürgerinitiativen auf seiner Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. Kommunalfraktionen finden dort auch einen Musterantrag, mit dem die jeweilige Gemeinde zur Abgabe einer LEP-Stellungnahme veranlasst werden soll, in der ein umfassendes Fracking-Verbot gefordert wird.

Oliver Kalusch, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des BBU erklärt hierzu: „Die NRW-Landesregierung erweckt den Eindruck, als wolle sie über den Landesentwicklungsplan ein vollständiges Fracking-Verbot bewirken. Doch dieser Eindruck täuscht. Nach Öl kann ohne Einschränkungen gefrackt werden. Die Gasgewinnung im Schiefergestein und in Kohleflözen soll zwar unterbunden werden. Im Sandgestein, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, soll es jedoch erlaubt sein. Der Ausschluss bezieht sich zudem lediglich auf die Gewinnung des Gases, also auf die industrielle Produktion. Probebohrungen, Erkundungsbohrungen und Forschungsbohrungen ermöglicht der LEP NRW hingegen in jeder Gesteinsart. Das angebliche Fracking-Verbot ist damit löchrig wie ein Schweizer Käse.“

Der BBU ruft die Bevölkerung und die Kommunen auf, bei der Landesregierung ein ausnahmsloses Fracking-Verbot einzufordern. Dazu können bis zum 15.1.2016 Stellungnahmen zum LEP NRW bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen postalisch oder per Email abgegeben werden.

Zur Unterstützung von Einzelpersonen, Bürgerinitiativen und Kommunen stellt der BBU Musterschreiben zur Verfügung.

Unter http://www.bbu-online.de (Arbeitsbereiche, Fracking) bzw. unter dem Direktlink (http://www.bbu-online.de/Arbeitsbereiche/Fracking/Arbeitsbereiche%20Fracking.html) kann eine Musterstellungnahme für Einzelpersonen und Bürgerinitiativen zum LEP NRW abgerufen werden. Ebenso findet sich dort ein Musteranschreiben für Einzelpersonen und Bürgerinitiativen an Kommunen, mit dem diese aufgefordert werden, sich für einen umfassenden Ausschluss von Fracking im LEP NRW einzusetzen. Zudem kann ein Musterantrag für Fraktionen in Kreisen, kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städten heruntergeladen werden. Er dient dazu, die Verwaltung zu beauftragen, eine Stellungnahme zum LEP NRW abzugeben, in der ein umfassendes Fracking-Verbot gefordert wird.

Bei Fragen zu den einzelnen Musteranschreiben kann man sich an den BBU unter BBU-Bonn@t-online.de wenden, Telefon 0228-214032.

Informationen der Landesregierung NRW zum Landesentwicklungsplan NRW findet man unter https://land.nrw/de/thema/landesplanung.

Direktpink zum LEP-Entwurf vom 22.09.2015 unter https://land.nrw/sites/default/files/asset/document/01_10_2015_lep_text_zweite_beteiligung_lanuv.pdf

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