Im Bundesrat: Mogelpackungen statt konsequentes Fracking-Verbot

MogelpackungFracking-Anträge von vier Bundesländern Freitag im Bundesrat: Mogelpackungen
statt konsequentes Fracking-Verbot

(Bonn, Berlin, 10.07.2014 – BBU) Als Mogelpackungen bezeichnet der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) die Bundesratsanträge der Länder Schleswig-Holstein, Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Statt ein ausnahmsloses Fracking-Verbot zu beantragen, werden in den verschiedenen Anträgen lediglich die Bedingungen beschrieben, unter denen zukünftig gefrackt werden soll. Damit liegen die vier Bundesländer und ihre Umweltminister von den GRÜNEN auf der Pro-Fracking-Linie von Bundes-Wirtschaftsminister Gabriel und Bundes-Umweltministerin Hendricks.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt zu den Bundesratsanträgen: „Seit Monaten hört die Anti-Fracking-Bewegung immer das Gleiche aus den Reihen der Landes-Umweltminister. Fracking im Sandstein soll problemlos möglich sein. Fracking im Schiefergestein soll ohne ‚umwelttoxische Substanzen‘ erfolgen, obwohl dieser Begriff gar nicht im Chemikalienrecht definiert ist. Und begleitend hierzu soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, obwohl in ihrem Rahmen nicht mehr verlangt werden kann, als andere bestehende Gesetze bereits vorschreiben. Der Entschließungsantrag von Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Hessen an den Bundesrat wiederholt diese Linie lediglich. Das ist das genaue Gegenteil eines Fracking-Verbots.“

In seinen Bundesratsanträgen bekennt sich Niedersachsen sogar zu einem Fracking mit Chemie. Denn die eingesetzten Frack-Flüssigkeiten sollen Chemikalien enthalten dürfen, die nach der zentralen Vorschrift des Chemikalienrechts, der CLP-Verordnung, als gefährlich einzustufen sind. Nur unter bestimmten Voraussetzungen soll der Einsatz solcher Frack-Flüssigkeiten untersagt werden. Dass Frack-Flüssigkeiten sogar eine Einstufung als „schwach wassergefährdend“ haben dürfen und es damit eindeutig erlaubt sein soll, Stoffe mit einen wassergefährdenden Potential in den Untergrund einzubringen, ist für den BBU ein Skandal.

Als ebenfalls völlig inakzeptabel bezeichnet der BBU die von Niedersachsen geplante Übergangsbestimmung für wasserrechtlich bestandskräftig zugelassene Frack-Tätigkeiten. Unabhängig davon, ob erhebliche Umweltgefährdungen bestehen, sollen diese problemlos weiter betrieben werden. Niedersachsen sucht offensichtlich einen Weg, um den Status Quo aufrecht zu erhalten und weiter wie bisher in Sandgesteinen fracken zu können.

Oliver Kalusch zieht ein Resümee der Anträge: „Es handelt sich um eine politische Inszenierung, ohne dass ein Fracking-Verbot ernsthaft ins Auge gefasst wird. So soll der Öffentlichkeit Sand in die Augen gestreut werden. Die Anti-Fracking-Bewegung wird auf solche Tricks nicht hereinfallen und
weiter für ein ausnahmsloses Verbot des gefährlichen Gasbohrens kämpfen.“

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