Piratenfraktion NRW: Kleine Anfrage an die Landesregierung NRW zur Kohleflözgasförderung

Kleine Anfrage an die Landesregierung NRW zur Kohleflözgasförderung

Die Suche nach Erdgas in Kohlenflözen, insbesondere die abgeschlossene Probebohrung in Herbern-Nordick wirft einige Fragen auf.

Hanns-Jörg Rohwedder, Mitglied des Landtages NRW von der Fraktion der Piratenpartei, hat deshalb am 30.3. 2017 fünf kleine Anfragen an die Landesregierung NRW gestellt. Ihn beschäftigen Fragen zum Thema Tektomechanik, Abläufe während der Probebohrung und die finanziellen Zuverlässigkeit der PVG und HammGas.

1. Anfrage: Kohleflözgasförderung – Was ist Tektomechanik? 

1. Was ist Tektomechanik?

2. Wie funktioniert sie im Kohleflöz?

3. Mit welchem Verfahren würde das Gas gefördert, falls es durch die Tektomechanik in den Klüften nachgewiesen, aber nicht gefördert werden kann?

2. Anfrage: Kohleflözgasförderung – Nachgang der Probebohrung Herbern-Nordick 

1. Wurde dort Tektomechanik eingesetzt?

2. Wieviel Bohrklein ist bei der Probebohrung angefallen und wie wurde dieses entsorgt?

3. Wie viel Bohrschlamm fiel bei der Probebohrung an und wie wurde dieser entsorgt?

4. Durch welche Behörde wurde die Entsorgung kontrolliert?

5. Bitte listen Sie auf, wo, wie oft und mit welchen Ergebnissen Kontrollen stattfanden!

3. Anfrage: Kohleflözgasförderung – Wasserschutz bei der Probebohrung Herbern-Nordick 

1. Welche Stoffe befanden sich in der Bohrspülung?

2. Wie oft wurden die angelegten Probestellen bisher beprobt?

3. Auf welche Stoffe wird das Grundwasser untersucht?

4. Wie lange und in welchen Abständen wird das Grundwassermonitoring fortgesetzt, nach-dem das Bohrprojekt beendet und die Bohrung abgedichtet ist?

5. Wie wird die Landesregierung die Veröffentlichung der Daten sicherstellen?

4. Anfrage: Kohleflözgasförderung – finanzielle Zuverlässigkeit der Betreiber der Probebohrung Herbern-Nordick 

1. Wie stellt die Bezirksregierung gemäß Berggesetz sicher, dass die finanziellen Vorausset-zungen für eine Aufsuchungserlaubnis vorliegen, ohne dass die PVG GmbH ihren Veröf-fentlichungsverpflichtungen nachkommt?

2. Bitte listen Sie auf, wie hoch die HammGas GmbH gegen Umweltschäden und gegen Schäden der Anlieger mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert sind, welche Scha-densszenarien von der Haftpflichtversicherung ausgenommen wurden, wie hoch die Ham-mGas GmbH und ihre Gesellschafter gegen Fehlentscheidungen ihrer Organe (Ge-schäftsführer, Prokuristen, Aufsichtsrat) mit einer D&O-Versicherung abgesichert sind und wie hoch die HammGas GmbH und ihre Gesellschafter für das Gasbohr-Geschäft durch eine Vermögenseigenschadenversicherung abgesichert sind!

3. Welches Ergebnis hatte die Prüfung durch die Genehmigungsbehörde, ob diese Versi-cherungssummen ausreichen?

4. Wer haftet, wenn in einem Schadensfall die Versicherungssummen nicht ausreichen?

5. Existiert eine zeitliche Befristung in der Zukunft für die Versicherungszusage?

5. Anfrage: Kohleflözgasförderung – Konsequenzen des Ausstiegs der Stadtwerke Hamm GmbH auf die finanzielle Zuverlässigkeit der Betreiber der Probebohrung Herbern-Nordick 

1. Wie stellt sich nach dem Ausstieg die wirtschaftliche Situation der PVG dar?

2. Wie verändert sich durch den Ausstieg die Bonität der HammGas GmbH?

3. Bitte legen Sie dar, wie sich durch den Ausstieg die Haftungsverhältnisse verändern bei Schäden, die durch das Gasbohren – auch durch Probebohrungen entstehen bzw. noch entstehen werden?

4. Welche Konsequenzen hat der Ausstieg auf die abgeschlossenen Versicherungen?

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