Neue UBA-Studie: kein Freibrief für Fracking

Neue Studie kann fachliche Vorbehalte nicht entkräften und weist schwere Mängel auf

Logo  Interessengemeinschaften "Gegen Gasbohren"Am Mittwoch stellte das Umweltbundesamt (UBA) den zweiten Teil seiner Fracking-Studie vor. Erarbeitet wurde das Gutachten diesmal von einem Konsortium unter der Führung von Firma RiskCom. Deren Geschäftsführer Dannwolf machte bei der Präsentation des Zwischenstands im Januar keinen Hehl aus seiner Befürworter-Haltung. So verpflichtete man dann praktischerweise auch gleich für vier der acht Arbeitspakete Autoren, die schon in ExxonMobils „Expertenkreis“-Dialog involviert waren.

Doch selbst unter dieser wohlwollenden Konstellation sind längst nicht alle Probleme gelöst. So fallen die bisherigen politischen Gesetzesvorhaben immer noch weit hinter die jetzigen Empfehlungen zurück. Wenngleich der Fokus nun auftragsgemäß ausschließlich auf Schiefergas lag, zählt die Studie dennoch auch das umstrittene Tightgas ausdrücklich zu den unkonventionellen Vorkommen und empfiehlt ähnliche Standards anzuwenden. Dies dürfte der Landesregierung Niedersachsen wenig gefallen, versucht sie doch im Einklang mit der Industrie, den Begriff „konventionell“ massiv umzudeuten und auf Tightgas-Fracking zu erweitern.

Die inhaltlichen Mängel des neuen Gutachtens legt der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU) – dem die Studie bereits vorliegt –  in seiner Pressemitteilung dar:

Zweites Gutachten des Umweltbundesamtes zu Fracking:
Verpasste Chance für eine tiefgehende Analyse der Umweltgefahren des gefährlichen Gasbohrens

Als verpasste Chance, die Umwelt- und Gesundheitsgefahren des Frackings detailliert zu analysieren sowie Schutz- und Vorsorgemaßnahmen aufzuzeigen, bewertet der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) das zweite Gutachten des Umweltbundesamtes (UBA) zu Fracking. Das Gutachten soll Mittwoch (30.07.2014) auf einer Pressekonferenz des UBA vorgestellt werden. Der Anti-Fracking-Bewegung liegt es bereits jetzt vor. Eine erste Analyse zeigt, dass weiterhin schwerwiegende wissenschaftliche Mängel bestehen, die bereits bei der Vorstellung des Entwurfs des Gutachtens zu Beginn dieses Jahres und bei der nachfolgenden Verbändebeteiligung von Bürgerinitiativen aufgezeigt wurden. Für den forcierten Einstieg in die Hochrisikotechnik, wie sie Bundes-Wirtschaftsminister Gabriel und Bundes-Umweltministerin Hendricks vor wenigen Wochen in einem Eckpunktepapier angekündigt haben, bietet das Gutachten keinerlei Legitimation.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Nach der Vorstellung des Gutachtenentwurfs im Januar dieses Jahres hat die Anti-Fracking- Bewegung im Rahmen der Verbändebeteiligung eine fünfzig Seiten umfassende Stellungnahme an das Umweltbundesamt geschickt. Darin wurden detailliert Widersprüche, Erkenntnis- und Ermittlungslücken aufgezeigt sowie nicht nachvollziehbare subjektive Wertungen kritisiert. Eine erste Durchsicht der uns nun vorliegenden Endfassung zeigt, dass das Gutachten sich so gut wie nicht verändert hat. Die Kritik der Bürgerinitiativen, die das Gutachten als mangelhaft einstufen, besteht damit weiter fort. Statt ’ökologische Leitplanken für Fracking‘ zu errichten, geht mit diesem Gutachten die umweltpolitische Geisterfahrt beim Gasbohren weiter.“

Exemplarisch lassen sich folgende Kritikpunkte aufführen:

•  Es liegt nach wie vor kein schlüssiges Konzept vor, um die Risiken durch Fracking systematisch zu ermitteln und zu bewerten oder die Auswirkungen von Schadensereignissen, insbesondere zum Schutz des Grundwassers, wirksam zu begrenzen. Es wird sogar festgestellt, dass ist in geologischen Bereichen mit Überdruck die Frac-Ausbreitung in der Regel nur schwer kontrollierbar ist.

•  Die bereits bei der Vorstellung des Gutachtenentwurfs geforderte Transparenz der Emissions- und Klimabilanzen wurde nicht geschaffen. Einfache Kontrollrechnungen zeigen, dass die Ergebnisse nicht plausibel sind. Zudem wurden relevante Eingangsparameter ungeeignet gewählt.

•  Der Gutachtenabschnitt zur induzierten Seismizität ist defizitär. Wie bei der Entwurfsversion sind bei dieser Betrachtung von Erdbeben die unzureichende Berücksichtigung bereits eingetretener relevanter Schadensereignisse sowie die Fehlanwendung von Naturgesetzen zu kritisieren. Hinzu kommt ein Sicherheitskonzept, bei dem erst reagiert wird, wenn sich Auswirkungen zeigen. Ein derartiges Konzept widerspricht dem in Deutschland verankerten Vorsorgegrundsatz.

•  Ein ungelöstes Problem stellt die Behandlung und Entsorgung des Flowbacks, der wieder zu Tage geförderten Mischung von Lagerstättenwasser und verbrauchter Frac-Flüssigkeit, dar. Es wurde kein Stand der Technik der Abwasserbehandlung ermittelt, vielmehr wurde dieser Aspekt auf zukünftige potentielle Vorgaben der europäischen Union verschoben. Ein Nachweis, dass es Abwasserbehandlungsanlagen für den Flowback gibt, die mit Erfolg in der Praxis erprobt sind, fehlt.

•  Zu Beginn der Sitzungswochen des Deutschen Bundestages wird die Anti-Fracking-Bewegung eine detaillierte Kritik an der Endfassung des UBA-Gutachtens vorlegen. Der BBU betont bereits jetzt, dass es für die von den Gutachtern empfohlenen „wissenschaftlich begleitenden Erprobungsmaßnahmen“ gerade angesichts der Defizite des UBA-Gutachtens keine Grundlage gibt. Experimente mit dem Grundwasser oder der Stabilität des Untergrunds lehnt die Anti-Fracking-Bewegung konsequent ab. Dies gilt erst recht für die im Gutachten prognostizierten ca. 50.000 Bohrungen im Schiefergestein.

Die Stellungnahme von über zwanzig Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen zum Entwurf des zweiten UBA-Gutachtens zum Thema Fracking ist abrufbar unter:   http://www.bbu-online.de/Stellungnahmen/Stellungnahme%20Fracking%20zum%20Entwurf%20des%20Gutachtens%20Teil%202.pdf

Von einem Freibrief kann in Anbetracht der ungeklärte Punkte keine Rede sein. Unser Wasser und Boden ist zu wertvoll, als das man es einem großflächigen Experiment opfern darf. Bestenfalls wären damit nach heutigem Kenntnisstand marginale  2-3 % des deutschen Energiebedarfs zu decken.

Auch im Rückblick auf das erste Teilgutachten gibt es weiterhin reichlich Klärungsbedarf. Wesentliche Hausaufgaben der Empfehlungen des ersten Teils aus 2012 sind bis heute nicht erledigt. So ist das niedersächsiche Fracking-Kataster bis heute nicht fertiggestellt. Auf Anfrage der Gutachter des ersten Teils erklärte man damals, momentan keine Umweltdaten  über bisherige Fracs liefern zu können, da man gerade eine Datenbank zusammenstelle. Weit über zwei Jahre später ist diese immer noch nicht verfügbar. Dafür hingegen räumte das LBEG zwischenzeitlich ein, dass bislang keine begleitenden Umweltmonitorings erfolgten. Folglich wenig belastbar ist dann auch die Aussage, dass keine Schäden bekannt geworden seien. Man hat ja vorsichtshalber erst gar nicht nachgeschaut…

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