Pressemitteilung: BBU legt Einwendung gegen die Reststoffbehandlungsanlage der ExxonMobil auf dem Betriebsplatz Söhlingen ein

BBU-Pressemitteilung
24.10.2016
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BBU legt Einwendung gegen die Reststoffbehandlungsanlage der ExxonMobil
auf dem Betriebsplatz Söhlingen ein

(Söhlingen, Hannover, Bonn, 24.10.2016) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) hat fristgerecht Einspruch gegen den Antrag der ExxonMobil Production Deutschland GmbH eingelegt.
Der Konzern will auf dem Betriebsplatz Söhlingen im niedersächsischen Bellen eine neue Reststoffbehandlungsanlage errichten und betreiben. Der klageberechtigte Umweltverband BBU kritisiert insbesondere die unterbliebene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), den fehlenden
Nachweis der Erfüllung der Pflichten der Störfall-Verordnung und fehlende Angaben zu den Emissionen der Anlage. Der BBU fordert das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als zuständige Genehmigungsbehörde auf, den geplanten Erörterungstermin abzusagen. Sollten die Antragsunterlagen nicht grundlegend überarbeitet werden, ist die beantragte Genehmigung bereits aus diesem Grund zu versagen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Die geplante neue Anlage ist anscheinend eine zentrale Drehscheibe für die Anlieferung, die Behandlung und den Weitertransport von Abfällen aus der Gewinnung und Aufbereitung von Erdgas. Der großen Umweltrelevanz werden Qualität und Aussagekraft der vorgelegten Unterlagen jedoch nicht gerecht. So handelt es sich um eine Anlage, die der Störfall-Verordnung unterfällt und damit im nicht bestimmungsgemäßen Betrieb in erheblichem Maße zu Gefahren für die Menschen und die Umwelt führen kann. Obwohl das Unfallrisiko ein zentrales Kriterium für eine UVP-Pflicht ist, hat das LBEG im Rahmen der Vorprüfung keine UVP verlangt. Das ist schlichtweg unverständlich. Doch dies ist nicht das einzige Defizit. Die Erfüllung der Grundpflichten der Störfall-Verordnung ist genauso wenig dargelegt wie Art und Ausmaß der Emissionen, die von der Anlage ausgehen. Pauschal zu behaupten, die Anlage würde die Grenzwerte der TA Luft unterschreiten, reicht für eine Genehmigung nicht aus. Auch beim Brand- und Explosionsschutz gibt es erhebliche Defizite. Und beim geplanten Umgang mit radioaktiven Stoffen, ist nicht zu erkennen, wie die gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden können.“

Der BBU zieht daraus den folgenden Schluss: „Anscheinend hat ExxonMobil die Vorstellung, die in immissionsschutzrechtlichen Verfahren üblichen Anforderungen gelten nicht für sie. Angesichts des grob unvollständigen Antrags kann das Verfahren jedoch so nicht weiter geführt werden. Als erster Schritt muss der für den 7.12.2016 vorgesehene Erörterungstermin abgesagt werden. Dann muss Exxon Mobil grundlegend überarbeitete Unterlagen vorlegen. Geschieht dies nicht, muss das LBEG zügig einen Versagensbescheid erlassen.“

Die Einwendung des BBU auf der  Website.
Die Einwendung zum Download als pdf

Kontaktdaten:
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Telefon: 0228-214032
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