Pressemitteilung zu einem Bericht der Neuen Presse über Nöpke II vom 23.01.2012

Zu dem gestrigen Artikel in der Neuen Presse sind uns zwei wichtige Aspekte aufgefallen. (Korrektur)

1. Bisher wurde immer behauptet, dass die Verhältnisse in den USA nicht auf Deutschland übertragbar seien. Uns wurde von der Industrie, den Geologischen Diensten und der Genehmigungsbehörde weisgemacht, dass hier in Deutschland in ganz anderen Tiefen solche Erdgasbohrungen stattfinden würden. Es hieß immer:

z.B.  Prof. Klostermann vom Geologischen Dienst NRW stellte kurz die Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Formen der konventionellen und unkonventionellen Gasförderung dar… Die Förderung in Deutschland sei nicht mit der Förderung in den USA zu vergleichen. In den USA würde in wenigen hundert Metern unter der Oberfläche gebohrt, in Deutschland dagegen in mehreren tausend Metern Tiefe. Quelle: http://www.unkonventionelle-gasfoerderung.de/2010/12/11/diskussion-mit-burgern-und-experten-im-landtag-nrw-zur-unkonventionellen-gasforderung/

2. Der Verband der Wasserwirtschaft ( Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/publikationen/stellungnahme_fracking.pdf )  und das Bundesumweltamt ( Quelle: (http://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_20111121-PI-Gewinnung-muss-sicher-und-umweltvertraeglich-erfolgen/$file/BDEW%20Positionspapier%20zu%20Gas%20aus%20unkonventionellen%20Lagerst%C3%A4tten.pdf ), fordern zudem ein generelles Frackingverbot in Wasserschutzgebieten.

Frage: Wie sieht es bei der bevorstehenden  Probebohrung in Nöpke/ Niedersachsen aus. 

  • Die Schiefergasschicht befindet sich nach unseren Erkenntnissen lediglich in einer Tiefe von 750 m
  • Ebenfalls bohrt man hier in einem Wasserschutzgebiet.

In dem  zitierten Artikel der Neuen Presse heißt es nun:

  •  ExxonMobil prüft, ob Erdgas im umstrittenen Fracking-Verfahren gefördert wird.

Die Antwort muss lauten: Es muss gefrackt werden, ob eine Genehmigung für Fracking nun oder erst in zwei Jahren beantragt wird, spielt  dabei überhaupt keine Rolle. Warum sagt der Konzern nicht gleich, dass Erdgasförderung im Schiefergestein nur mit Fracking funktioniert!

  • Der Pressesprecher des Landesbergamtes Niedersachsen erklärt im gleichen Artikel: „Wir sind an Gesetze gebunden. Bohrvorhaben können wir nur begründet zurückweisen.“

Antwort: Wer Fracking in einem Wasserschutzgebiet erlaubt, kennt die bestehenden Gesetze nicht. Zusätzlich zu der bergrechtlichen Erlaubnis, muss auch eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden. Quelle: https://docs.google.com/viewer?a=v&pid=explorer&chrome=true&srcid=1qxoYrgvVaC6Z5Q3Sk4GL-Q8uMIWsOLsL6e3Ikf_cD6OWez6ptx-PHH2QYu2V&hl=fr&pli=1 Diese kann verweigert werden, sobald ein Besorgnis-Tatbestand vorliegt. Damit kann bei Zweifeln an der Ungefährlichkeit eines Verfahrens die Erlaubnis verweigert werden. (Quelle: Das neue Wasserrecht für die betriebliche Praxis, Band 1 (Oktober 2002), Seite 13.)

Hierüber berichtete die Seite: www.unkonventionelle-gasfoerderung.de  bereits am 18.02.2011.

 


 

 

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