Umzingelung des Frack-Bohrplatzes in Saal angekündigt

"Fracking in Saal und anderswo findet nicht unsere Zustimmung!"
„Fracking in Saal und anderswo findet nicht unsere Zustimmung!“
(Saal, 14. Juni 2014) – Am Montag, den 16. Juni 2014, soll in Saal das erste Mal in Deutschland seit dem Sommer 2011 wieder gefrackt werden. Die Initiative Erdöl Barth und ihre Freunde und Unterstützer kündigen ein weiteres starkes Zeichen gegen Fracking und laxes Monitoring bei der Testförderung
durch die Firma Central European Petroleum an.

 
Die Tätigkeiten auf dem Bohrplatz der Testförderung in Saal weisen darauf hin, dass es am kommenden Montag, den 16. Juni 2014, zur ersten Anwendung von Fracking in Deutschland seit Sommer 2011 kommen soll, teilt die Initiative mit. „Mit einer Menschenkette werden wir an diesem Tag ab 15 Uhr den Bohrplatz umstellen. Vor Ort werden wir auch weitere Boden- und Wasserproben nehmen“, berichtet Hannes Luck, Sprecher der Initiative. „Wir verurteilen die Ignoranz gegenüber Umweltrisiken in der Nähe des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft. Wir fordern hohe Sozial- und Umweltstandards für die Erdöl- und Erdgasförderung weltweit, genauso wie eine ernsthafte Energiewende hin zu den erneuerbaren Energien.“

Schon lange im Vorfeld der Vorbereitungen zum Fracking hat die Initiative auf die unzureichende Transparenz den AnwohnerInnen gegenüber hingewiesen. So verweigere die Betreiberfirma bis heute die Ausgabe von Sicherheitsdatenblättern der verwendeten Stoffe. Außerdem sei der Geschäftsführer von Versprechen einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung im Bezug auf die Förderung zurückgetreten.

Statt einer Förderung mit laxem Monitoring und intransparenten Zuständigkeiten fordert die Initiative:

  1. Eine sofortige Einbeziehung und Umsetzung des *Umweltberichts zum regionalen Raumentwicklungsprogramm Vorpommern* in die bergrechtlichen Verfahren.
  2. Eine sofortige Einbeziehung der *unteren Naturschutzbehörde*, sowie der *Naturschutzabteilung
    des LUNG* in Güstrow.
  3. Eine Auflistung und detaillierte Kennzeichnung von *Ausschlussgebieten* für die Ölförderung auf Grundlage des Raumentwicklungsprogramms Vorpommern, den Natura2000-Richtlinien, der FFH-Verträglichkeitsprüfung durch die untere Naturschutzbehörde.
  4. Eine Neubewertung der Vereinbarkeit einer Ölförderung im Erlaubnisfeld „Grimmen“ mit den *öffentlichen Interessen* resultierend aus dem Umweltbericht zum Raumentwicklungsprogramm Vorpommern und den darin festgelegten Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten.

Weiterführende Informationen hier auf gegen-gasbohren.de oder auf Nachfragen per Email an BIErdoelBarth{ätt}gmail.com.

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