Diesen Artikel lesen- danach nur noch wundern. Was erlauben Landesbergamt Niedersachsen!

 

Conrad informierte vorab über die gestern verkündete Anordnung der Stilllegung von 22 Kunststoffleitungen für Lagerstättenwasser in Niedersachsen. Im April vergangenen Jahres war die Überprüfung der Leitungen angeordnet worden, im Dezember war dann ein Benzolaustritt im Bereich Völkersen festgestellt worden. Was mit den im Erdreich befindlichen Leitungen zu passieren hat, dazu haben Ministerium und Bergamtbislang keine Aussage getroffen. „Dies muss noch im Detail entschieden werden“, erklärte Söntgerath.

Dem Thema Diffusion habe man sich zu wenig gewidmet, räumte der LBEG-Mitarbeiter auf Nachfrage ein, dies könne aber auch nicht die einzige Ursache für den Benzolaustritt sein sein. Dafür seien die Konzentration an Benzol zu hoch, das passe nur zu einer Diffusion über 250 Jahre, so Söntgerath.

Durch Leitungen ist Benzol ins Erdreich gelangt, aber die Bürgerinitiative „No Fracking“ fragt sich auch: Was wurde bei dem jahrelangen Abfackeln freigesetzt?

Die RWE und anderen Konzerne dürfen machen was sie wollen, monierte ein Gast. Söntgerath wies darauf hin, dass auch das Abfackeln genehmigungspflichtig sei – wenn es dauerhaft erfolgt, kurzfristiges Abfackeln dagegen nicht.

„Und was ist kurzfristig?“, so die Nachfrage aus dem Publikum. Söntgeraths Antwort sorgte für Gelächter: „Weniger als ein Jahr.“ ·

Quelle:
„Dies muss noch im Detail entschieden werden“ – Langwedel – Lkr. Verden – Lokales – Kreiszeitung.

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