BBU fordert: Gefahren des Fracking bei der Änderung der Grundwasserverordnung nicht ausblenden!

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Pressemitteilung:

BBU fordert: Gefahren des Fracking bei der Änderung der Grundwasserverordnung nicht ausblenden!

(Bonn, Berlin, 26.09.2016) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU e.V.) hat im Rahmen der Verbändeanhörung zur Änderung der Grundwasserverord­nung gefordert, die Gefahren des Fracking und der Versenkung von Lagerstätten-wasser nicht auszublenden. Die bisher vorgesehenen Untersuchungs­programme für die Grundwasserqualität müssen um Stoffe erweitert werden, die in Frac-Fluiden sowie im Lagerstättenwasser enthalten sind. Anderenfalls droht eine schleichende, unbemerkte Kontamination des Grundwassers. Ein Monitoring erfolgt für die in Frac-Fluiden und dem Großteil der in Lagerstättenwasser enthaltenen Stoffe bisher nicht.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: „Fracking und das Versenken von Lagerstättenwasser stellen eine erhebliche Gefahr für das Grundwas­ser dar. Auch mit dem kürzlich verabschiedeten Fracking-Recht ist Fracking nicht verboten. Vielmehr kann die Fracking-Technik in Tight-Gas-Reservoirs Anwendung finden. Dem ste­hen bisher keine geeigneten Konzepte für ein systematisches und umfassendes Monitoring im Bereich des Grundwassers gegenüber. Die sachgerechte Lösung wäre ein ausnahms­loses Verbot von Fracking und der Verpressung von Lagerstättenwasser in den Unter­grund. Solange dies nicht geschieht, sollte die Problematik des notwendigen Monitorings im Rahmen der Änderung der Grundwasserverordnung gelöst werden. Dazu muss festge­legt werden dass die für Fracking typischen Substanzen ermittelt werden. Nur so kann er­reicht werden, dass aus dem Fracking resultierende Grundwasserbeeinträchtigungen be­urteilt und unterbunden werden. Eine Verschlechterung des chemischen Zustands des Grundwassers ist nicht hinnehmbar.“ Die Stellungnahme des BBU zur 1. Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung ist abrufbar unter http://bbu-online.de

http://bbu-online.de/Stellungnahmen/GrwV-Ae1.pdf

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