Pressemitteilungen

Sep 072012
 

+++ Gemeinsame Pressemitteilung des  BUND NRW e.V. und „gegen-gasbohren.de“ +++

NRW-Gutachten bestätigt weitreichende Risiken der Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten 

Düsseldorf, 07.09.2012 – Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und „gegen-gasbohren.de“ begrüßen die heute von Umweltminister Johannes Remmel vorgelegte NRW-Studie zu den Risiken der umstrittenen Fracking-Technologie. Damit werde eine umfassende neutrale Bewertungsgrundlage vorgelegt, die noch über die gestern von Bundesumweltminister Peter Altmaier veröffentlichte Studie hinausgehe. Gleichzeitig warnen die Fracking-Kritiker vor zu hohen Erwartungen an die Studie. Sie stelle keine „Blaupause“ für anstehende Genehmigungen dar und könne ein notwendiges generelles Fracking-Verbot nicht ersetzen.

„Viele Fragen kann das Gutachten nicht beantworten“, sagt der Bürgerinitiativen-Sprecher Jörn Krüger. „Das Gutachten gibt einen guten Überblick über den derzeitigen Wissenstand. Aber auch weiterhin gibt es kaum wissenschaftliche Untersuchungen, mit denen eine Gefährdung für die Bevölkerung auch langfristig ausgeschlossen werden kann.“

BUND und Bürgerinitiativen empfehlen, die Grundlagen der Risikostudie genau einzuordnen. So stütze sie sich in vielen Punkten auf die zum Teil sehr mangelhaften Angaben der Erdgasindustrie.Neutrale wissenschaftliche Quellen gebe es in vielen Bereichen einfach noch nicht. Ganze Themenbereiche, wie Langzeitstudien zur Bohrlochsicherheit, fehlten heute noch komplett. Wesentliche Erkenntnisse über Art und Häufigkeit von Störfällen bei der Gasförderung lägen zwar zum Beispiel dem Landesbergamt in Niedersachsen vor. Dieses habe aber – trotz Anfrage – keine Daten zum Gutachten beigetragen.

Für „höchst problematisch“ halten die Fracking-Kritiker die im Gutachten vorgenommene Unterscheidung zwischen Probebohrungen und Förderbetrieb. Genehmigungsrechtlich sei das zwar korrekt. Dem Bürger werde aber schwer zu vermitteln sein, warum Probebohrungen erlaubt werden sollten, wenn eine spätere Förderung nach jetzigem Kenntnisstand wahrscheinlich nicht genehmigungsfähig ist.

Letztendlich aber belege die Risikostudie die prinzipielle Unbeherrschbarkeit der Fracking-Technologie. “Niemand kann heute nicht umkehrbare Beeinträchtigungen des  Gewässerhaushalts und Schädigungen der menschlichen Gesundheit definitiv ausschließen“, sagt Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND in Nordrhein-Westfalen. So belege die Studie, dass selbst so genanntes „clean fracking“ mit einem hohen Gefährdungspotenzial für den Gewässerhaushalt und das Trinkwasser verbunden sei. Auch die Entsorgung der Fracking-Flüssigkeiten und Lagerstättenwässer sei bis heute ungelöst. Letztere enthielten neben gefährlichen Kohlenwasserstoffen auch giftige Schwermetalle und Radionuklide.

Eine Genehmigung unter Auflagen lehnen BUND und Bürgerinitiativen wegen der nicht weg zu diskutierenden Risiken ab. „Wir bleiben bei unserer Forderung nach einem generellen Verbot“, so Jansen. „Das gilt auch für Probebohrungen.“

 

Aug 022012
 

Im Umweltministerium Düsseldorf wurde heute dem begleitenden Arbeitskreis zum NRW “Fracking” Gutachten der Aufbau und die Systematik des Gutachtens vorgestellt. Das Gutachten selber wird in einer ausführlichen Fassung – 700 bis 800 Seiten – und einer Kurfassung am 31. August dem NRW Parlament übergeben. Die Öffentlichkeit muss noch einen Tag länger warten.

Ursprünglich sollte der Arbeitskreis zu diesem Zeitpunkt schon das Gutachten mit Risikoanalyse erhalten, um vor der Übergabe an das Parlament noch Rückmeldungen geben zu können. Statt dessen wurden heute PowerPoint Folien vorgestellt (werden später online verfügbar gemacht), die schon einmal einen groben Überblick über Inhalte und Verfahren geben sollten.

Kritisch diskutiert wurde dann gleich das grundlegende Modell zur Bewertung der Einflüsse der Gasförderung auf Mensch und Natur. Als Grundlage wird angenommen, dass ein Bohrplatz 30 Jahre lang betrieben werden kann und in dieser Zeit genau einmal zu Anfang gefrackt wird. Darauf basieren dann alle Annahmen über Stoffmengen, LKW Transporte, Lärmbelästigung, Schadstoff- und Abwassermengen usw.

Laut Gutachter wurden diese Zahlen (30 Jahre, 1 Frack) von ExxonMobil und Wintershall in “Expertengesprächen” mit den Unternehmen genannt. Doch selbst das von ExxonMobil bezahlte Gutachten geht von Wiederholungs-Fracks in 25 Prozent aller Fälle aus. Die 30jährige Förderzeit stammt aus der konventionellen Gasförderung. Die EU Studie zur Schiefergasförderung zeigt, dass es in den USA üblich ist, mehrfach im Abstand von wenigen Jahren zu fracken, um eine wirtschaftliche Förderung überhaupt zu ermöglichen. Nach wenigen Jahren sind dann unkonventionelle Vorkommen ganz erschöpft.

Erst nach hitziger Diskussion wurde vom Umweltministerium entschieden, dass das Modell noch einmal auf der Grundlage wiederholter Fracks neu berechnet werden soll. Das NRW Gutachten wird Bedeutung weit über Deutschland hinaus haben. Wenn es Akzeptanz in der Bevölkerung finden soll, darf nicht der Eindruck entstehen, an solchen zentralen Punkten würde alleine den Behauptungen der Industrie geglaubt. Besonders dann, wenn die Industrie in einem anderen Kontext selbst höhere Zahlen nennt.

Leider ist das Gutachten an vielen Stellen auf Angaben der Industrie angewiesen. Doch diese gibt sich unterschiedlich offen. Vorgeschoben wird, dass viele Angaben erst mit Beginn der Probebohrungen gemacht werden könnten. Doch für historische Daten sollte das eigentlich nicht gelten. So macht Wintershall und BNK Petroleum keine Angaben über die bislang beim Fracking eingesetzen Chemikalien.

Das LBEG Niedersachsen – dort die zuständige Behörde für Gasförderung – hat in Deutschland die größte Datenbasis über alle Bereiche der Gasförderung. Zu Anträgen, Störfällen, Reparaturen, Abwassermengen, Leitungsnetze usw. sollte dort eigentlich alles vorliegen, um das NRW Gutachten in wesentlichen Punkten voran zu bringen.

Doch diese Daten werden nicht verfügbar gemacht. Eine unglaubliche Unverschämtheit gegenüber den Bürgern, wenn man bedenkt, wie viele Vorfälle in Niedersachsen erst durch anonyme Hinweise aus der Bevölkerung bekannt wurden. Weiter zu mauern, ist nicht akzeptabel. Die fehlende Offenheit der Landesbehörde läßt viel Raum für Spekulation über das Ausmaß der noch nicht veröffentlichten Vorfälle in Niedersachsen.

Helfen könnten das LBEG und die Industrie auch bei der Beurteilung der Langzeitintegrität von Bohrungen. Hier gibt es bislang keine ausreichende Datenbasis. Unwahrscheinlich, dass die Unternehmen nicht wissen, wie häufig sie Reparaturen durchführen müssen. Schon eher wahrscheinlich, dass sie selten kontrollieren. Erst recht nicht bei Bohrungen, die nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden.

Interessantes gab es zu Frackflüssigkeiten. ExxonMobils neue “giftfreie Frackmischung” setzt auf ein “harmloseres” Biozid. Doch um Wirkung zu entfalten muss ein vielfaches der ursprünglichen Menge eingesetzt werden, was die neue Mischung – bezogen auf das Biozid – gefährlicher macht, als die zuletzt verwendete Mischung aus Damme.

Wieder einmal stellt sich die Entsorgung der Abwässer als zentrales Problem heraus. Für NRW hat die Industrie noch kein Entsorgungskonzept vorgelegt. Dabei läßt sich an der Gefährlichkeit des Lagerstättenwassers – im Gegensatz zur Frackflüssigkeit – nichts ändern. Eine abwassertechnische Behandlung ist der Industrie zu teuer. Disposalbohrungen wären dagegen billig.

Das Gutachten soll dem Parlament Ende des Monats als Entscheidungshilfe und Diskussionsbasis vorgelegt werden. Wie es dann weiter geht, ist nach dem derzeitigen Stand noch völlig offen.

Im September wird sich der Arbeitskreis ein weiteres mal treffen.

Jun 252012
 

Die unkonventionelle Gasförderung war Thema bei einem Fachgespräch, zu dem der Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer eingeladen hat.

Mit besonderer Spannung wurde der Bericht von Herrn Ladage von der Bundesanstalt für Geowissenschaften in Hannover erwartet. Er berichtete über die neuen Schätzungen zu den Schiefergasresourcen in Deutschland.

Bislang gab es in Deutschland nur Schätzungen der internationalen Energieagentur, die bei rund 230 Milliarden Kubikmeter lagen. Die BGR schätzt, dass in den Vorkommen in Norddeutschland, entlang des Oberrheins und in Baden-Württemberg ca. 700 bis 2300 Milliarden Kubikmeter technisch förderbares Gas liegen. Davon abzuziehen sind Vorkommen, die in Ausschlussgebieten wie Wasserschutzzonen und dichten Siedlungsräumen liegen. Ebenfalls einschränkend wirken die Erschließungskosten. Je höher der Gaspreis, desto höher auch die Menge an wirtschaftlich förderbarem Gas.

Den Mittelwert gibt der BGR mit 1300 Milliarden Kubikmeter an. Bei einem jährlichen Gasverbrauch von 100 Milliarden Kubikmeter Gas in Deutschland würden also die gesamten Schiefergasresourcen gerade einmal für 13 Jahre reichen. Wenn überhaupt. Der BGR spricht trotzdem von “beträchtlichen Potentialen an Schiefergas”. Für das einzelne Unternehmen mag das stimmen. Volkswirtschaftlich ist die Menge allerdings bedeutungslos. Der BGR geht davon aus, dass in Deutschland nicht mit vergleichbaren Effekten auf den Gaspreis, wie in den USA zu rechnen ist.

Die vor Ort verteilte BGR Studie geht auch auf die Risiken der Gasförderung ein. Im Fazit ist zu lesen, dass die Anzahl an Bohrplätzen und Bohrungen deutlich ansteigen wird. Das BGR sieht die speziellen Risiken des Frackings als nicht sehr hoch an… Im Vergleich zu den üblichen Risiken und Probleme bei der konventionellen Gasförderung.

Für diese wird eine Vielzahl von Risiken beschrieben. Als Lösung wird auf die strengen deutschen Vorschriften verwiesen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung hält aber sogar die  BGR für notwendig.

Insgesamt merkt man dem BGR Bericht seine Nähe zur gasfördernden Industrie an. Probleme werden in Nebensätzen versteckt oder relativiert und Potentiale übertrieben.

Bernd Kirschbaum vom Umweltbundesamt stellt die Schlussfolgerungen aus den bereits vorhandenen Studien zum Schiefergas und einen Ausblick auf die kommenden Studien vor. Fest steht bislang, dass die Datenlage zum tiefen Untergrund für die Bewertung von Risiken nicht ausreichend ist. In Gebieten mit aufsteigenden Druckverhältnissen (= Grundwasser wird nach oben gedrückt) darf aus Sicht des UBA überhaupt nicht gefrackt werden. Zu Altbohrungen und Störungszonene müssen angemessene Abstände gehalten werden.

Der Begriff des Grundwassers muss geklärt werden. Nach dem Wasserrecht gilt alles Wasser unter der Erde als Grundwasser. Das Bergrecht unterscheidet zwischen nutzbarem Süßwasser und nicht nutzbarem Salinenwasser. Betreiber von Heilquellen und Mineralbrunnen wird das nicht freuen.

In Wasserschutzgebieten sollte grundsätzlich kein Fracking stattfinden. Zu Wassereinzugsgebieten sollte angemessener Abstand gehalten werden. Von Seiten des ExxonDialogs wurden Bohrungen in Wasserschutzzone III als unproblematisch angesehen. Vielleicht auch, weil Exxon hier schon seine ersten Bohrplätze nach Schiefergas eingerichtet hat. Siehe Nöpke am Steinhuder Meer.

Das UBA wird noch weitere Studien in Auftrag geben, um die bereits erkannten Lücken zu schließen und die Bereiche

  • Klimarelevanz
  • Flächeninanspruchnahme
  • Monitoringkonzepte
  • Seismik
  • Stoffstrombilanzen
  • Kataster

ebenfalls näher zu untersuchen. Bis dahin fordert das UBA

  • ein Moratorium
  • kein Fracking in Trinkwassergebieten
  • Änderung / Anpassung an der UVP
  • einheitliche Position zwischen Bund und Ländern
  • eine Novellierung des Bergrecht
  • eine unterirdische Raumordnung

Ähnlich beschrieb auch Herr Seifert vom VKU seine Einschätzungen und Forderungen zur unkonventionellen Gasförderung in Deutschland. Die Forderungen decken sich weitgehend  mit dem UBA. Besonders betonte er, dass im Zweifel das Trinkwasser immer Vorrang haben muss.

Herr Gaschnitz von der HammGas verwies auf die Unterschiede zwischen Schiefergas und Kohleflözgas. Fracking bei Kohleflözgas hält er für kontraproduktiv. Er setzt auf natürliche Risse in den Kohleflözen. Lagerstättenabwasser würde aber ebenfalls anfallen, welches er als Industrieabwasser entsorgen lassen würde.

Ob eine wirtschaftliche Förderung überhaupt möglich ist, darauf möchte er sich noch nicht festlegen. Erst müssten Probebohrungen durchgeführt werden.

Von Seiten der Politik berichtete die NRW Landtagsabgeordnete Wibke Brems über den Koalitionsvertrag, das Moratorium und das Gutachten mit Risikoanalyse. Der Koalitionsvertrag enthält eine ganze Reihe von Voraussetzungen, bevor mit Bohrungen begonnen werden kann. Unter anderem sichere Erkenntnisse über die Risiken, Ausschluss von Risiken die Umwelt, Berücksichtigung aller oberirdischen und unterirdischen Faktoren und eine transparente Beteiligung der Betroffenen.

Das Fazit der Veranstaltung ist, dass immer noch deutlich mehr Fragen zur unkonventionellen Gasförderung offen sind, als beantwortet. Der politische Prozess hängt momentan auf Bundesebene fest. Diese will keine Entscheidungen treffen, bevor nicht die Studien des UBA und des Landes NRW fertig sind.

Jun 242012
 

Das erste Bundestreffen der Initiativen von gegen-gasbohren.de in Lünne war ein voller Erfolg. Mehr als 25 der 30 Initiativen schickten insgesamt rund 40 Vertreter.

Schon die knapp zweistündige Vorstellungsrunde zeigte, welche Bandbreite von Themen und welche Menschen und Regionen durch die Gasförderung betroffen sind.

In Lünne, Borken, Nordwalde und Drensteinfurt droht ExxonMobil mit der Erschließung unkonventioneller Gasvorkommen. Selbst der Konzern musste einräumen, dass mit der Gasförderung und dem Fracking große Risiken verbunden sind, die noch nicht vollständig erforscht oder beherrscht werden. Trotzdem soll spätestens im Herbst eine Großversuchsanlage im südlichen Niedersachsen eingerichtet werden.

Auch beim Steinhuder Meer Nahe Hannover soll nach Schiefergas gebohrt werden. Hier würde in knapp 750 Meter Tiefe gefrackt. Der bereits eingerichtete Bohrplatz liegt mitten in einem Wasserschutzgebiet. Der Abstand zur Trinkwasserschicht ist minimal.

Das die Gasförderung bereits jetzt zu massiven Problemen führt, berichteten Vertreter aus Rotenburg und Völkersen. Dort kam es seit Jahrzehnten immer wieder zu Boden- und Grundwasser Vergiftungen durch Benzol und Quecksilber. Die Stoffe sind im Lagerstättenabwasser – einem Abfallprodukt der Gasförderung – enthalten. Lange Zeit blieben die Vorfälle unbemerkt in der Bevölkerung. Erst jetzt werden ungeeignete Rohrleitungen ausgetauscht. Aktuell laufen Untersuchungen, in wie weit Pflanzen und Nutztiere betroffen sind. Mehr als 150 Hektar sind alleine in Völkersen betroffen.

Im gleichen Raum liegen auch viele Verpressbohrungen, in denen inzwischen mehrere hundert Millionen Liter Abwässer entsorgt wurden. Die Verpressbohrung Völkersen Z4 liegt dabei in einem Wasserschutzgebiet und nur wenige hundert Meter von einem Brunnen entfernt. Dort wird jährlich knapp 25 Prozent des Trinkwassers für Bremen gewonnen.

Weitere Initiativen kamen aus dem Sauerland, aus Thüringen und sogar aus Bayern. In Bayern soll unter Bayerns ältestem Naturschutzgebiet nach Gas gebohrt werden. Die Gasmengen würden gerade reichen, um München wenige Wochen zu versorgen.

So unterschiedlich die Regionen und Menschen, so ähnlich waren dann doch die Ansichten über die zu erreichenden Ziele. In der Lünner Resolution wurde festgehalten:

  • Die Erschließung und Förderung unkonventioneller Gasvorkommen ist zu verbieten
  • Hydraulic Fracturing bei Erschließung und Förderung vom Gas ist zu verbieten
  • Die Verpressung von Abwässern ist sofort zu verbieten
  • Das Bergrecht muss novelliert werden
  • Der Ausbau von regenerativer Energie muss Vorrang vor fossilen Energie haben

Das Treffen endete gemütlich am Samstag Abend. Für den Herbst wird im Rahmen einer Konferenz zur Gasförderung das nächste Treffen stattfinden. Dann wahrscheinlich auch mit Vertretern weiterer Initiativen aus Europa.

Jun 162012
 

Das Aktionsbündnis No-Moor-Fracking ruft Unterzeichner der Petition gegen Fracking auf zur Kundgebung am 20.6.2012 ab 11 Uhr in Hannover zu kommen.

Um 17 Uhr findet die Übergabe der 10.000 gesammelten Unterschriften an den Landtagspräsidenten statt.

Seit März diesen Jahres hat das Aktionsbündnis No-Moor-Fracking in Wagenfeld und der näheren und weiteren Umgebung für seine „Petition gegen Fracking in der Diepholzer Moorniederung” Unterschriften gesammelt. Dabei haben sich weit über 10.000 Menschen gegen diese höchst umstrittene und risikobeladene Schiefergas-Fördermethode ausgesprochen.

Am Mittwoch, den 20. Juni sollen diese Unterschriften nun offiziell unseren Volksvertretern im niedersächsischen Landtag übergeben werden.

Vor der Übergabe der Petition wird das Aktionsbündnis No-Moor-Fracking im Zusammenhang mit einer zeitgleich stattfindenden europaweiten Anti-Fracking-Kampagne des internationalen Kosmetikunternehmens LUSH eine Kundgebung in Hannover veranstalten, bei der die Öffentlichkeit über die Risiken der Schiefergasförderung aufgeklärt werden soll.

Alle Unterzeichner der Petition, Mitbürger und potentiell Betroffene in Niedersachsen sind herzlich eingeladen, möglichst zahlreich an der Veranstaltung in Hannover teilzunehmen.

Das Programm:

KUNDGEBUNG – Ernst-August-Platz (Nähe Bahnhofsplatz und Ernst-August-Galerie): von 11 bis 15 Uhr Kundgebung. 12:00 Uhr Pressetermin im Zusammenhang mit der LUSH Kampagne gegen Fracking.

DEMONSTRATIONSZUG – Ernst-August-Platz > Bahnhofsstrasse > Kröpke (Baustelle) > Karmarschstrasse > Landtag Geschätzte Ankunftszeit ca 15:30 Uhr

VERSAMMLUNG – Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz (direkt gegenüber vom Landtag), “Platz der Göttinger Sieben” oder Platz vor dem Wirtschaftsministerium > bis 17 Uhr

UNTERSCHRIFTENÜBERGABE Treppe vor dem Landtag oder im Landtag – 17 Uhr, Treffen mit dem stellvertretenden Landtagspräsidenten, Herrn Klare.

Jun 132012
 

Der Koalitionsvertrag in NRW ist beschlossen und enthält diesmal auch Absprachen zum Umgang mit der Gasförderung und  Fracking. Zentrale Punkte sind:

  • eine Novellierung des Bergrechts, die allerdings  auf Bundesebene erfolgen muss
  • eine verpflichtende wasserrechtliche Prüfung unter Berücksichtigung des Besorgnisgrundsatzes . Quasi ein Veto-Recht der unteren Wasserbehörden, die dafür aber noch rechtssichere Kriterien benötigen
  • eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung. Bislang gibt es diese nur in Ausnahmefällen
  • eine Beweislastumkehr bei Schäden, wie sie bereits jetzt für die Kohleförderung gilt. Unternehmen müssten dann bei typischen Schäden nachweisen, dass sie nicht verantwortlich sind. Momentan muss das der einzelne Bürger auf eigene Kosten beweisen
  • die Berücksichtigung von untertägigen Umweltauswirkungen. Momentan werden die unterirdischen und weitgehend unumkehrbaren Schäden – beispielsweise am Tiefengrundwasser – ignoriert.
  • Transparenz und öffentliche Beteiligung wird gleich zweimal erwähnt.
Wesentliche neue Aspekte sind im Koalitionsvertrag  nicht zu finden. Das war aber auch nicht zu erwarten. Bis September 2012 läuft noch das Gutachten mit Risikoanalyse des Landes NRW. Nach dessen Veröffentlichung wird sich die Landesregierung erneut mit dem Thema beschäftigen.
Die Erschließung unkonventioneller Gasvorkommen wird im Koalitionsvertrag nicht generell ausgeschlossen. Damit war nicht zu rechnen, denn gleichzeitig wird auch der Ausbau von Gaskraftwerken gefordert. Gaskraftwerke haben momentan Laufzeiten von 40 Jahren und länger.
Explizit wird von der “Suche mit giftigen Chemikalien” gesprochen. Das ist die Hintertür (und die “Möhre”) für die Industrie, neue Verfahren zu entwickeln. Unberücksichtigt bleibt dabei, dass die bei der Gasförderung entstehenden hochgiftigen Abwässer anfallen, egal womit gefrackt wird.  Die Formulierung passt eigentlich nicht mehr zum aktuellen Erkenntnisstand.
Sehr zu begrüßen ist die verpflichtende wasserrechtliche Prüfung, die obligatorische UVP, die Beweislastumkehr und die Novellierung des Bergrechts. Ziele, hinter die sich eigentlich alle Bundesländer in Deutschland stellen können sollten.
Der vollständige Wortlaut aus dem Koalitionsvertrag

Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten

Eine Erdgasgewinnung in NRW erfolgt bislang nicht. Einige Unternehmen haben in den letzten Jahren mit der Datenrecherche und mit Erkundungsmaßnahmen begonnen, die auf Erdgas in so genannten unkonventionellen Lagerstätten gerichtet sind. Unkonventionelles Erdgas mit giftigen Chemikalien zu suchen und zu gewinnen, halten wir für nicht verantwortbar. Wasser ist unser Lebensmittel Nummer

1. Deshalb dürfen Trink- und Grundwasser nicht gefährdet werden.

Wir wollen keine Genehmigungen für Erdgas-Probebohrungen und -
frackingmaßnahmen zulassen, bis die nötigen Datengrundlagen zur Bewertung vorhanden sind und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist (Besorgnisgrundsatz nach Wasserhaushaltsgesetz).

Die rot-grüne Landesregierung hat in einem Bundesratsantrag 2011 deutlich gemacht, dass angesichts der möglichen erheblichen Umweltauswirkungen der Fracking-Technologie diese Vorhaben einer obligatorischen Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterworfen werden müssen. Zukünftig sollen nicht nur oberflächliche Umweltauswirkungen, sondern auch untertägige Auswirkungen berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang ist eine transparente öffentliche Beteiligung unerlässlich.

Außerdem möchten wir die Transparenz und die öffentliche Beteiligung verbessern. Zudem soll die Beweislastumkehr im Bundesberggesetz auch für unkonventionelles Erdgas gelten. Dafür werden wir uns im Bundesrat einsetzen.

In diesem Sinne soll das Bergrecht novelliert werden.